In Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der Förderung bis zum Jahr 2024 ergänzt Streichert-Clivot: „Jetzt haben wir den Grundstein gelegt. Digitalisierung ist im 21. Jahrhundert aber eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Länder und Schulträger brauchen Planungssicherheit. Deshalb muss der Bund über das Jahr 2024 hinaus die Finanzierung des DigitalPakts Schule verstetigen.“
Mit den Mitteln des „DigitalPakts Schule“ werden im Saarland bis 2024
• gleiche Arbeits- und Unterrichtsverhältnisse an allen Schulen in Bezug auf die IT-Infrastruktur und die IT-Ausstattung geschaffen,
• Innovative IT-Investitionen an jedem Schulstandort (u. a. leistungsstarke Verkabelung, leistungsstarkes W-LAN, Präsentationsmöglichkeiten, Schulserver, Arbeitsplatzrechner und schulgebundene mobile Endgeräte) umgesetzt,
• ein höheres IT-Niveau für Schulen mit besonderem Schulprofil, speziellen Bedarfen oder bereits fortgeschrittener Ausstattung realisiert.
Schlüssel zur Vergabe der Fördermittel
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf der Grundlage von Förderbudgets. Die Höhe des dem jeweiligen Zuwendungsempfänger zustehenden Förderbudgets setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und einem standortbezogenen Zuschlag von maximal 25.000 Euro.
Der Basisbetrag setzt sich aus schulformspezifischem Sockel und schülerabhängigem Betrag (Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des jeweiligen Schulträgers x Schülersatz (310 Euro)) zusammen. Wir erfüllen damit den Anspruch, keine Schulform schlechter zu stellen, aber die unterschiedlichen Bedarfe zu berücksichtigen.