Neben der Pflicht erwarte man aber auch die Kür, denn die saarländische Stahlindustrie liefert modernen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Stahl. Nicht genutzte länderspezifische Zollkontingente sollten verfallen und man dürfe diese nicht unnötig anhand starrer prozentualer Parameter vergrößern. Bemessungsgrundlage für die Zollkontingente solle die aktuelle EU-Stahlnachfrage sein, erläuterten die Vertreter der saarländischen Landesregierung in dem Brief an EU-Kommissar Oettinger.
Am 26. März 2018 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von Stahlerzeugnissen (2018/C 111/10). Die Kommission beschloss, die Untersuchung wegen hinreichender Beweise dafür einzuleiten, dass die Einfuhren dieser Waren ernsthaften Schaden für die betroffenen Unionshersteller verursachen könnten oder zu verursachen drohen.
Diese Ermittlungen mündeten in die Verhängung von vorläufigen Zollkontingenten für Importe von Stahlerzeugnissen. Sobald das Kontingent erschöpft ist, wird ein zusätzlicher Zoll von 25% erhoben.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Stahlindustrie, die neben unfairem Wettbewerb und den globalen Überkapazitäten der Branche auch den unrechtmäßigen, mit nationalen Sicherheitsbelangen begründeten Schutzzöllen der USA auf Stahlimporte ausgesetzt ist. Insbesondere letztere verursachen erhebliche Handelsumlenkungen in die EU, die für die europäischen Stahlhersteller eine erhebliche Herausforderung darstellen.