„Die Steuereinnahmen hängen maßgeblich von der Konjunkturentwicklung ab. Zur Stärkung der Konjunktur und zur Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern ist es daher erforderlich, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen. Das schafft neue Wachstumsimpulse“, ergänzte Strobel zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und fügte hinzu: „Wenngleich die Wirtschaft weiterhin wächst, zeigt diese Steuerschätzung, dass die Zeit sprudelnder Steuereinnahmen vorbei ist. Ungewiss bleiben die Auswirkungen des Brexits oder die Folgen möglicher Handelskonflikte.“

Für die saarländischen Kommunen bringt die aktuelle Steuerschätzung im Vergleich zur vorangegangenen Schätzung von Ende letzten Jahres keine großen Überraschungen. Aufgrund der in der Mai-Steuerschätzung nunmehr erstmalig berücksichtigten Steuerrechtsänderungen infolge der Flüchtlingsfinanzierung und des Wegfalls der erhöhten Gewerbesteuerumlage in 2019 ergibt sich für dieses Jahr das zu erwartende Plus gegenüber der letzten Schätzung von fast 40 Mio. Euro. In den Jahren ab 2020 überwiegen allerdings die negativen konjunkturellen Auswirkungen. Im Vergleich zum Land sind die Verluste gegenüber der letzten Steuerschätzung aber bedeutend kleiner. Sie belaufen sich auf einen einstelligen Millionenbetrag pro Jahr. Die prognostizierten Einnahmen der saarländischen Kommunen steigen bis zum Jahr 2023 auf 1,27 Mrd. Euro an.

Mit Blick auf den Haushaltsplan des Landes schließt Finanzminister Peter Strobel für 2020 Handlungsbedarf nicht aus: „Für 2019 gibt es auch entlastende Faktoren, sodass wir den Haushaltsvollzug in den nächsten Monaten zunächst sehr sorgfältig beobachten. Für 2020 werden wir absehbar nach der nächsten Schätzung im Herbst eine Neubewertung mit Blick auf die Haushaltsplanung vornehmen müssen. Unabhängig davon ist nach dieser Steuerschätzung klar, dass für neue kostenträchtige Projekte im saarländischen Haushalt keinerlei Spielraum mehr besteht. Wichtig bleibt, dass die großen Projekte dieser Legislaturperiode, wie etwa die Investitionsoffensive Saar, der Saarlandpakt oder die Entlastung der Eltern bei den Kindergartenbeiträgen bei Einhaltung der Schuldenbremse umgesetzt werden können.“

Die 155. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 07. bis 09. Mai 2019 auf Einladung des Landes Schleswig-Holstein in Kiel statt. Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre). Mitte Mai erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Die Ergebnisse der Maisteuerschätzung sind u.a. Grundlage für die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung.

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