Anträge zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bei außergewöhnlicher Gehbehinderung können bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen noch gestellt werden.
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Finanzministerium ein zusätzliches Programm zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bei außergewöhnlicher Gehbehinderung aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus aufgelegt. Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und/oder bei Pflegebedürftigkeit können bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine finanzielle Förderung zur Herrichtung von barrierefrei nutzbarem Wohnraum im Eigenheim erhalten. Insgesamt stehen hier 1,5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2017 zur Verfügung. Zwischen 5.000 Euro und 7.500 Euro können im Einzelfall als Zuschuss gewährt werden. Mit diesem Programm bietet die saarländische Landesregierung eine wichtige, zielgenaue, sozialpolitische Hilfe an, die die Lebensqualität von Betroffenen erheblich verbessern kann.
Anträge bitte an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Referat B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Bei Fragen können betroffene Haus- oder Wohnungsbesitzer gerne telefonisch Auskunft unter der 0681/501-00 erhalten.
Die Unterlagen zur Antragsstellung sind online unter:
-
Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums(PDF 0,42 MB)
-
Gemeinsame Förderrichtlinie des Ministeriums für Finanzen und Europa und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums vom 24. November 2015(PDF 0,09 MB)
-
Antrag auf Zuwendung(PDF 0,09 MB)
-
Einkommenserklärung Soziale Wohnungsraumförderung(PDF 0,03 MB)
-
Förderrichtlinie in leichter Sprache(PDF 0,14 MB)
Anzeige