„Es ist zu begrüßen, dass die Kommission auch die Risiken sieht und ankündigt, ihre Maßnahmen zur Förderung einer Vorreiterrolle der EU im Bereich der KI mit Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher zu flankieren. Hier sind aber auch die Mitgliedstaaten in der Pflicht“, so Verbraucherschutzminister Jost. Denn die Kommission wolle die Mitgliedstaaten in die Entwicklung eines EU-weiten KI-Plans eng mit einbeziehen und unter anderem bis Ende 2018 ethische KI-Leitlinien erarbeiten.

Jost: „Transparenz und Überprüfbarkeit, die Achtung der Privatsphäre, der Schutz von Grundrechten und die Klärung von Sicherheits- und Haftungsfragen – das sind wesentliche Aspekte eines starken Verbraucherschutzes in einer zunehmend digitalen Welt. Die Bundesregierung ist nun aufgerufen, dem Schutz der Verbraucher auch im Bereich der KI und im Sinne ihres Koalitionsvertrags auf EU-Ebene Nachdruck zu verleihen.“

 

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