Nach der Ankündigung der Cusanus Trägergesellschaft Trier (CTT), zum Monatsende Juli dieses Jahres keine neuen Patienten mehr im Krankenhaus Lebach aufzunehmen und dieses somit schließen zu wollen, hat das Gesundheitsministerium heute in einem Gespräch die Geschäftsführung der CTT aufgefordert, in den nächsten drei Wochen ein Konzept vorzulegen, das einen geordneten Übergang von Personal und Klinikbetten vorsieht.
„Wir haben mit der Krankenhausplanung der CTT einen Versorgungsauftrag bis zum Jahr 2025 übertragen, in ihrer Einrichtung mit 213 Betten auf vier Stationen plus plastischer Chirurgie und Intensivmedizin Patienten zu versorgen.“ Die Landesregierung habe gemeinsam mit dem Träger versucht, das seit Jahren hoch defizitäre Krankenhaus zu unterstützen und daher in dem Krankenhausplan eine weitere altersmedizinische Fachabteilung vorgesehen, um die Versorgungssituation und die Ertragslage zu verbessern.
Ein klinisches Netzwerk Altersmedizin sollte zentral im Saarland in Lebach entstehen mit dem Ziel, ältere erkrankte Patienten optimiert aus einer Hand zu versorgen und interdisziplinäre Angebote unter Einbeziehung von Pflege, ambulanter Hilfe und Reha zu ermöglichen. Diese Netzwerkstruktur sei aber nicht richtig etabliert worden, beklagte Bachmann. „Die geplante enge Verzahnung des Krankenhauses Lebach mit Maximalversorgern mit einer heimatnahen Weiterbehandlung von Patienten in Lebach scheiterte“, so die Bilanz der Gesundheitsministerin.
Auch habe die Landesregierung in der aktuellen Investitionsplanung einen Zuschuss von 24 Millionen Euro für den Bau eines Bettenneubaus in Lebach vorgesehen. Damit wollte das Land die Hälfte der Kosten für eine Erneuerung der alten Klinikgebäude finanzieren. „Wir waren dabei offen, ob eine Bestandssanierung oder ein Bettenneubau erfolgen sollen. Es habe sich aber auch hier in den letzten Wochen herausgestellt, dass die CTT nicht mehr in der Lage war, auch bei einem noch größeren Landesanteil in der Zukunft das Krankenhaus zu betreiben. Der jährliche Fehlbetrag habe keine Wirtschaftlichkeit ermöglicht“, so Bachmann.
Die bundesrechtlichen Vorgaben, Mindestmengen, Fallpauschalen sowie die aktuelle Diskussion um Abschlagszahlungen durch das MDK Reformgesetz und die geplante Neuordnung der Notfallversorgung hätten das Ende bedeutet für den Träger. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums hätten die verantwortlichen Gremien aber schon früher die Karten auf den Tisch legen müssen. Das hätte wichtige Zeit verschafft, um einen geordneten Übergang des Versorgungsangebotes zu realisieren. Die nun bekannt gemachten raschen Schließungsabsichten machten das fast unmöglich.