Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Isolde Ries begrüßt, dass endlich ein Gericht Verbraucherrechte stärkt.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich an den Angeboten im Internet. Sie gehen davon aus, dass Preisvergleiche und Produkttests mit größtmöglicher Neutralität durchgeführt werden. Die Realität sieht leider so aus, dass viele Vergleichsportale zwar Neutralität suggerieren, gleichzeitig aber Provisionen der Firmen kassieren, deren Produkte sie bewerten. Der Verbraucher sollte solche Portale deshalb stets mit einem gesunden Misstrauen besuchen.“, sagt Ries.
Portale wie Check-24 agieren auch als Vermittler von Versicherungen und mussten darüber bisher nicht informieren. Versicherer, die nicht zu Provisionszahlungen bereit sind, tauchen in den Suchergebnissen nicht oder nur weit hinten auf.
Die Verbraucherpolitikerin Ries kritisiert die bisherigen Manipulationen: „Es kann durchaus passende Angebote geben, die nicht in der Ergebnisliste erscheinen, weil keine Provision gezahlt wird. Den Verbrauchern werden so relevante Informationen vorenthalten.“
Das Gerichtsurteil des Landgerichtes München verordnet dem Vergleichsportal Check-24 jetzt mehr Transparenz, indem es Informationen über Vermittlertätigkeiten leicht auffindbar offengelegen muss. „Was für Check-24 gilt muss zukünftig auch für andere Fallensteller und Vergleichsportale gelten.“, erklärt die Abgeordnete Ries abschließend.