Finanzminister Peter Strobel betonte „Wir handeln wie ein vorsichtiger Kaufmann: Wir bereiten uns auf die sich bereits heute abzeichnende Verschlechterung von Rahmenbedingungen vor. So berücksichtigen wir den schon heute absehbaren Anstieg der Zinsen. Mit Hilfe einer Ausgleichsrücklage kompensieren wir konjunkturelle Schwankungen.“ Bereits im Haushaltsjahr 2019 darf das Land konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen in Höhe von fast 50 Mio. Euro nicht zur Haushaltsfinanzierung einsetzen. In entsprechender Höhe führt die Landesregierung einer eigens dafür eingeführten Konjunkturausgleichsrücklage 2019 Mittel zu. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative. Auch dies führt im Jahr 2019 zu einem Anstieg des Haushaltsvolumens.

Abschließend sagte Minister Peter Strobel: „Mit dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 schaffen wir den Spagat zwischen Investieren auf der einen Seite und Schulden tilgen auf der anderen Seite. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Staatskanzlei und der Fachressorts für die konstruktiven Beratungen im Zuge der Haushaltsaufstellung.“

Hintergrund zum weiteren Vorgehen:

Der Haushalt wird vom Minister für Finanzen und Europa am 23. Oktober in den Landtag des Saarlandes eingebracht und am 10. Und 11. Dezember in zweiter und letzter Lesung vom Landtag verabschiedet.

 

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