Auch in den kommenden Jahren geht es nämlich darum, durch eine weiterhin kluge Haushalts- und Finanzpolitik die Abhängigkeit des Landes von besonderen bundesstaatlichen Hilfen sukzessive abzubauen. „Dies kann uns nur gelingen, indem wir die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes stärken, die Vorteile des Landes als attraktiven Wohn- und Unternehmenssitz verbessern und bestehende Altlasten begrenzen“, erläuterte Peter Strobel. Um Zahlungsverpflichtungen aus Altlasten zu begrenzen, kommt dabei dem Abbau der Verschuldung und der Angemessenheit der Personalausstattung auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu, denn Zinsausgaben und Versorgungsausgaben stellen auch in Zukunft eine große finanzpolitische Herausforderung dar.

In diesem Sinne sieht der Regierungsentwurf auch die Einrichtung eines Pensionsfonds vor, der dazu beitragen soll, zukünftige Versorgungsausgaben schultern zu können. Der Regierungsentwurf für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist in diesem Sinne ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer guten Entwicklung des Landes. „Unser Ziel ist nicht der kurzlebige Erfolg, sondern eine gute Zukunft für unser Land auf einem tragfähigen Fundament aufzubauen“, sagte Peter Strobel dazu.

Größere Transparenz verspricht sich die Landesregierung nicht nur durch die Veranschlagung der KdU-Einnahmen und Ausgaben, sondern auch durch das beabsichtigte Auslaufen des Sondervermögens Zukunftsinitiative II. Den dort aufgelaufenen Schuldenstand will die Landesregierung innerhalb weniger Jahre tilgen, indem die im Kernhaushalt entstehenden Überschüsse dem Sondervermögen mit dem Zweck der Schuldentilgung zugeführt werden. Durch Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Transparenzdatenbank will die Landesregierung zudem tiefere Einblicke ermöglichen, wohin die Zuwendungen des Landes fließen. Auch der neue Einzelplan 16, in dem alle IT- und Digitalisierungsausgaben des Landes gebündelt dargestellt werden, leistet einen Beitrag zur verbesserten Transparenz.

Nach den Herbstferien wird die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zur landesgesetzlichen Umsetzung der Schuldenbremse unterbreiten, um auch in Zukunft flexibel auf konjunkturelle Entwicklungen und besondere Ausnahmesituationen reagieren zu können sowie um die haushaltsrelevanten Vorgaben nach dem Sanierungshilfengesetz zu verarbeiten. Nach dem Eckdatenbeschluss vom Juni 2018 zählen dazu auch die Einrichtung einer Konjunkturausgleichsrücklage sowie einer Zinsausgleichsrücklage. Mit der Konjunkturausgleichsrücklage schafft die Landesregierung in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs die Voraussetzungen dafür, dass das Land auch in einer ungünstigen konjunkturellen Lage die Vorgaben nach dem Sanierungshilfengesetz einhalten kann.

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