Zur Forderung des saarländischen Landkreistages nach einer gerechteren Verteilung der Bundesintegrationshilfen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
„Ein großer Teil der Integrationskosten für Flüchtlinge entfällt auf die kommunale Ebene. Die Zusatzausgaben, die in den Landkreisen etwa in den Jobcentern oder Jugendämtern entstehen, werden die Städte und Gemeinden letztlich durch eine höhere Kreisumlage kompensieren müssen. Einer Schätzung des Landkreistages zufolge werden die Kommunen in diesem Jahr rund 66,5 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln aufgrund der Flüchtlingssituation aufbringen müssen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unerlässlich, dass die Landesregierung der Forderung des Landkreistages nachkommt und die Bundeshilfen zur Integration gerechter auf die kommunale Ebene verteilt. Es darf nicht länger bei der 80 : 20 – Verteilung zugunsten des Landes bleiben.
Dies alleine kann jedoch keine dauerhafte Lösung sein, um die Mehrkosten seitens der Kreise, Städte und Gemeinden zu kompensieren. Integration muss als Daueraufgabe begriffen werden und wird über viele Jahre hinweg Folgekosten verursachen. Hinzu kommt, dass die Belastung der kommunalen Haushalte aufgrund steigender Sozial- und Personalausgaben ohnehin kontinuierlich wächst. Das führt schon jetzt dazu, dass wichtige Ausgaben im Bereich der Infrastruktur ausbleiben müssen, unter anderem, was das Verkehrswegenetz oder gar die Sanierung von Schulgebäuden anbelangt. Wir sehen daher den Bund gefordert, hier deutlich mehr Finanzierungsverantwortung zu übernehmen. Das muss zum einen eine höhere Übernahme von Sozialleistungen bedeuten, etwa was die Grundsicherung oder die Hilfe zur Pflege anbelangt.
Zum anderen fordern wir, dass der Bund sich rückwirkend an den sogenannten Kosten der Unterkunft für diejenigen Flüchtlinge beteiligt, die bereits vor Januar 2016 Leistungen bezogen haben. Das bisherige Hilfspaket erstreckt sich lediglich auf die Jahre 2016 bis 2018. Der Landkreistag hat zurecht angemerkt, dass die meisten Flüchtlinge im Jahr 2015 im Saarland ankamen und für deren Leistungsbezüge keine Kostenübernahme geplant sei. Wir fordern von der Landesregierung, sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung für eine Änderung des Sozialgesetzbuches einzusetzen. Angesichts eines Überschusses von Steuereinnahmen auf Bundesebene von alleine 18,5 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2016 darf eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen nicht an der Kostenfrage scheitern.“
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