HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Mit Entsetzen und großem Unverständnis bewertet der saarländische Sozialstaatssekretär und Drogenbeauftragte Stephan Kolling die Ankündigung des Berliner Senats, eine Cannabis-Freigabe zu testen und Cannabis für Erwachsene generell freizugeben. „Cannabis-Besitz zu legalisieren statt den Drogenkonsum zu verhindern, zeigt die Irrungen der rot-rot-grünen Regierung in Berlin. Ein gutes Angebot an Präventionsangeboten und strafrechtliche Repression müssen die Antwort sein für unzulässigen Drogenkonsum oder -handel“, so Stephan Kolling.

Gesundheitsschutz und Jugendschutz stehen immer im Vordergrund. Cannabiskonsum führe zu gefährlichen gesundheitlichen Schädigungen, die es zu verhindern gelte. Das Dilemma um den “Görlitzer Park ” stehe bundesweit für den gescheiterten Kampf gegen den Cannabis-Handel. Der in Berlin eingeschlagene Weg, Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben, um Kinder und Jugendliche von Drogenmissbrauch und Kriminalität abzuhalten, bezeichnet Kolling als „unverständlich und Irrweg“.

„Wer einen Drogenmarkt regulieren will, sodass Verbraucher auf der sicheren Seite sind und entkriminalisiert werden, hat nicht verstanden, welche gesundheitlichen Gefahren vom Cannabis Konsum ausgehen. Das drogenpolitische Konzept der saarländischen Landesregierung könne daher nur bundesweit Vorbild sein: „Wir setzen auf gute und vielfältige Präventionsangebote, vor allem für Jugendliche, auf Beratungs- und Ausstiegsangebote für Drogenkonsumenten. Eine Legalisierung von Drogen lehnen wir strikt ab“, erklärt der Staatssekretär. Auch gelte es, bestehende illegale Schwarzmärkte vor allem im „Dark Net“ aufzuspüren und den illegalen Handel hart im Sinne des Strafrechts zu sanktionieren.

Stephan Kolling: „Wir sind klar gegen eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und entschieden gegen jegliche Form der Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen. Initiativen zur Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene, insbesondere auch im Bundesrat, sind abzulehnen.“

Lediglich als alternatives Medikament bei Schmerztherapien oder bei schweren chronischen Erkrankungen dürfe Cannabis legal eingesetzt werden. Daher habe das Saarland einer Novelle des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt, wonach  getrocknete Blüten und Extrakte der Cannabis-Pflanze auf Rezept in den Apotheken erhältlich sein.

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