Mit Unverständnis hat Gesundheitsministerin Monika Bachmann auf die Ankündgung des Verbandes der Ersatzkassen reagiert, sich an den Planungen für 1.000 neue Pflegestellen im Saarland bis zum Jahr 2020 nicht zu beteiligen.
„Die Krankenkassen stehen in der Verantwortung, eine gute Pflege für ihre Versicherten sicherzustellen“, so Monika Bachmann. „Der Überschuss, den die Gesetzlichen Krankenversicherungen derzeit erzielen, muss genutzt werden, um eine gute Pflege zu ermöglichen, ausreichend Pflegekräfte beschäftigen zu können und diese für ihre verantwortungsvollen Aufgaben angemessen zu bezahlen. Wir können nicht zulassen, dass die Pflege einem Spardiktat der Kassen zum Opfer fällt.“
Wie die Ministerin erklärt, ist die Situation in der Pflege in vielen deutschen Krankenhäusern, auch denen im Saarland, zunehmend geprägt durch Leistungsverdichtung und Personalknappheit. Um auch in Zukunft für Menschen im Saarland eine an der Qualität und Menschenwürde ausgerichtete Pflege der kranken und alten Menschen zu ermöglichen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Jahr 2015 den Saarländischen Pflegepakt ins Leben gerufen. Auch die im Saarland vertretenen Krankenkassen beteiligen sich am Pflegepakt.
Monika Bachmann: „Durch unseren Pflegepakt ist das Ministerium in einen konstruktiven Dialog mit allen Partnern im Gesundheitswesen getre-ten. Wir haben das Ziel vor Augen, gemeinsam die Bedingungen der Pflege für die kranken und alten Menschen im Saarland zu verbessern. Ich appelliere daher an die Krankenkassen, sich verantwortungsvoll an den Kosten für die zusätzlichen Pflegestellen zu beteiligen.“
Wie die Ministerin ankündigt, soll zunächst durch eine Rechtsverordnung mehr Praxisanleitung bei der Ausbildung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern verankert werden. Damit werde die Qualität der Ausbildung verbessert und die in der Pflege Tätigen von Ausbildungsaufgaben entlastet. Für den neuen Krankenhausplan ab 2018 werden zudem Mindestbesetzungen in der Pflege in den saarländischen Krankenhäusern vorgegeben. „Damit werden wir eine gute und verantwortungsvolle Pflege gewährleisten“, so die Ministerin.
Es verstehe sich von selbst, dass diese 1.000 Pflegestellen auch gegenüber den Krankenhäusern, die diese Pflegekräfte einstellen und beschäf-tigen sollen, refinanziert werden müssen. Hierzu erwartet die Landesregierung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der basierend auf seiner Aufgabenzuweisung im 5. Buch Sozialgesetzbuch für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zuständig ist, Qualitätsvorgaben für die Pflege erarbeitet, die sodann bundesweit Geltung haben und um-zusetzen sind. In Teilbereichen, wie etwa der Neonatologie oder der Geriatrie, hat der gemeinsame Bundesausschuss dies bereits getan.
Aus Sicht der Landesregierung ist es allerdings notwendig, Personalbesetzungsvorgaben für die allgemeine Pflege und die Pflege auf Intensiv-stationen oder Intermediate Care-Einheiten vorzusehen. Dies wird bereits seit Jahren von den Fachgesellschaften und Verbänden gefordert.
Auch wird man die Kalkulationsgrundlage der DRGs grundlegend weiterzuentwickeln haben, um dort Kosten für die allgemeine Pflege besser abzubilden.
„Die Krankenkassen werden sich in den Budgetverhandlungen mit den Krankenhausträgern im Interesse ihrer Versicherten, den berechtigten Forderungen auf angemessene Mitfinanzierung der Pflegestellen nicht verschließen können. Die Situation in der Pflege lässt sich sicher nicht mit einer einzigen Maßnahme nachhaltig und zukunftssicher verbessern und stabilisieren, damit auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal zur Verfügung steht, das die Pflegeleistungen erbringt. Für die Landesregierung ist die qualitätsgesicherte Pflege eine herausragende Aufgabe im sozialen Bereich“, so Monika Bachmann abschließend.