Es gibt aus Sicht der IKK Südwest zwischen den Krankenkassen nicht nur Unterschiede beim Beitragssatz, sondern genau so auch beim Leistungsumfang und der Qualität der Beratung. Anstelle pauschaler Kritik wäre es daher zielführender, wenn die Krankenkassen bei wesentlichen Qualitätsmerkmalen wie beispielsweise Ablehnungsquoten, Anzahl von Beschwerden und Widersprüchen sowie Sozialgerichtsurteilen zur Transparenz verpflichtet werden würden.

„Dies wäre eine wirkungsvolle Maßnahme des Gesetzgebers, um den Wettbewerb der Krankenkassen von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb zu entwickeln“, fordert Engehausen.

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