Dieses entspricht allerdings nicht dem Grundgedanken, dem Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die in jungen Jahren noch von niedrigen Beitragssätzen der Privaten profitierten, wollen später – mit steigendem Alter – auf die womöglich mittlerweile für sie preiswerter gewordenen Gesetzlichen ausweichen. 

Daher ist die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Menschen, die älter als 55 Jahre sind, haben grundsätzlich keine Chance mehr zu wechseln. Einzige Ausnahme: Die Aufnahme in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Partners. Dabei darf, neben weiteren Voraussetzungen, das eigene Einkommen (zum Beispiel Rente oder Mieteinahmen) nicht über 445 Euro liegen, beziehungsweise bei einem Minijob nicht über 450 Euro im Monat.

Menschen bis zu einem Alter von 55 Jahren können in eine Gesetzliche Kasse wechseln, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen unter 60.750 Euro liegt. Die Wahl des Krankenversicherungssystems will gut durchdacht sein, denn nicht alles was zunächst günstig erscheint, zahlt sich auch später aus.

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