Im Saarland wird der Kampf gegen den Personalmangel in der Pflege um ein neues Instrument erweitert: Das Sozial- und Gesundheitsministerium führt erstmals eine eigene Förderrichtlinie ein, mit der die Anwerbung internationaler Pflegekräfte für die Langzeitpflege und ambulante Dienste finanziell unterstützt werden soll. Die Regelung ist seit 16. Januar 2026 offiziell veröffentlicht und richtet sich vor allem an kleinere Träger, die die hohen Einstiegskosten bisher kaum stemmen konnten.
„Mit unserer neuen Förderrichtlinie möchten wir Pflegedienste und -einrichtungen gezielt beim teuren und oft auch komplizierten Anwerbeprozess internationaler Pflegepersonen unterstützen. Damit wirken wir dem akuten Personalmangel in der Pflege entgegen. Die wohnortnahe Daseinsversorge muss beim steigenden Pflegebedarf und rückgängigen Geburtenzahlen langfristig gestärkt werden, um die zu erwartenden Lasten gleichmäßig zu verteilen und die Kliniken zu entlasten. Die Anwerbung internationaler Pflegepersonen ist an dieser Stelle ein wichtiges Instrument“, betont Sozialminister Dr. Magnus Jung. Der Minister knüpft damit an die bereits laufenden Bemühungen an, die Versorgung im Land stabil zu halten.
Während zahlreiche Kliniken im Saarland schon erste Erfahrungen mit der Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland gesammelt haben, tun sich Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege und ambulante Dienste deutlich schwerer. Für sie sind vor allem die Kosten eine zentrale Hürde: Für die Anwerbung einer internationalen Pflegeperson fallen nach Angaben des Ministeriums in der Regel 10.000 bis 15.000 Euro an. Gerade kleinere, oft inhabergeführte ambulante Dienste und kleinere stationäre Einrichtungen können diese Summen meist nicht aus eigener Kraft aufbringen.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die sogenannte Grundpflege, wie sie in der Langzeitpflege und im ambulanten Bereich im Mittelpunkt steht, ist in vielen Herkunftsländern weniger bekannt oder genießt ein geringeres Ansehen als die Arbeit in Kliniken. Das erschwert es Einrichtungen, Pflegepersonen und Auszubildende gezielt für diesen Bereich zu gewinnen. Die neue Förderrichtlinie soll genau hier ansetzen und die Anwerbung für diese Träger attraktiver und praktikabler machen.
Entwickelt wurde die Richtlinie im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Saar. Sie regelt die Gewährung von Zuschüssen des Saarlandes zur Förderung der Anwerbung internationaler Pflegepersonen in ambulanten Pflegediensten und in der Langzeitpflege. Gefördert werden Einrichtungen und Dienste, die Pflegekräfte oder Auszubildende aus EU-Drittstaaten über Anbieter der fairen Anwerbung gewinnen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die sogenannte WHO-Liste beachtet wird. Diese Liste führt Länder auf, aus denen kein Personal für Gesundheitsberufe, einschließlich potenzieller Auszubildender, abgeworben werden darf.
Weitere Bedingungen für eine Förderung sind, dass die antragstellende Einrichtung im Saarland ansässig ist und mit den angeworbenen Pflegepersonen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingeht oder eine verbindliche Ausbildungszusage erteilt. Die Zuschüsse sollen maximal 50 Prozent der Anwerbekosten abdecken, begrenzt auf bis zu 6.000 Euro pro Anwerbung. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Die vollständige Richtlinie sowie das Antragsformular stellt das Ministerium online zur Verfügung. Unter www.saarland.de/kapsaar finden interessierte Träger die notwendigen Unterlagen und weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen und zum Verfahren.




















