HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
„Der saarländische Wohnungsmarkt ist nicht zu vergleichen mit dem Wohnungsmarkt in wachsenden Regionen wie München, Frankfurt oder Hamburg“, erklärte Staatssekretär Dr. Spies am Freitag (23.09.2016). „Die Wohnraumförderung des Saarlandes richtet sich an den Anforderungen und Gegebenheiten des hiesigen Wohnungsmarktes aus. D.h. die überdurchschnittlichen Leerstände und die hohe Eigentumsquote spielen in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Rolle.“
Aus diesem Grund wurde die soziale Wohnraumförderung im Saarland in den letzten Jahren schwerpunktmäßig auf die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand ausgerichtet. So wurde in den letzten 10 Jahren die Modernisierung von rund 800 Mietwohnungen gefördert. Daneben erfolgte beim selbst genutzten Wohneigentum die Förderung von 84 Neubaumaßnahmen. Zudem wurde die altersgerechte Anpassung von rund 2.500 Wohnungen unterstützt.
Staatssekretär Dr. Axel Spies: „Der falsche Eindruck, dass im Saarland keine nennenswerte soziale Wohnraumförderung betrieben wird, entstand dadurch, dass in den zugrunde gelegten bundesweiten Zahlen lediglich Neubaumaßnahmen, nicht jedoch Bestandsförderungen, ausgewiesen wurden.“
Zu berücksichtigen ist auch, dass das Land beim sozialen Wohnungsbau nicht selbst als Bauherr tätig wird, sondern die Bauherren durch die Vergabe von Fördermitteln unterstützt. Insoweit ist das Förderergebnis entscheidend von der Stellung von Förderanträgen abhängig. Angesichts der hohen Leerstandsquote und des guten Angebots von Wohnraum zu bezahlbaren Mieten auf dem freien Markt sahen die Wohnungsgesellschaften in der Vergangenheit keinen Bedarf für den Neubau von Sozialwohnungen und stellten deshalb keine Förderanträge.
„Die dem Saarland in der Vergangenheit zugewiesenen Mittel des Bundes wurden im Übrigen zweckgerecht für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt“, betonte Axel Spies. „Die Verwendung der Mittel für die Bestandsförderung, also die Modernisierung von Wohnraum, ist eine zulässige Form der Mittelverwendung, die gleichberechtigt neben der Förderung des Wohnungsneubaus steht. Seit 2014 dürfen die Bundesmittel darüber hinaus für alle investiven Zwecke eingesetzt werden. Das Land hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 2015 einen Beitrag von 1 Mio. Euro für den Bauhaushalt verwendet. Der Vorwurf, zweckgebundene Bundesmittel seien gesetzeswidrig in den allgemeinen Haushalt geflossen, ist falsch. Das Saarland verwendet die Mittel entsprechend den gesetzlichen Regelungen.“

 

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