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Am Donnerstag (14.07.2016) hat der Rechnungshof des Saarlandes seinen Jahresbericht 2015 vorgestellt.
Stephan Toscani erklärte dazu: „Der Jahresbericht unterstreicht die erzielten Konsolidierungsfortschritte der Landesregierung. Er betont den Unterstützungsbedarf des Saarlandes aufgrund seiner Altlasten. Damit stärkt der Rechnungshof der Landesregierung den Rücken in den laufenden Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, bei denen es darum geht, den Anspruch des Saarlandes auf Sanierungshilfen durchzusetzen.“
Der Rechnungshof bestätigt, dass das Saarland seinen Konsolidierungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist und die vereinbarten Sanierungsauflagen in Gänze eingehalten hat. Das Saarland habe einerseits seine eigenen Einnahmemöglichkeiten genutzt und seine Einnahmebasis gestärkt. Andererseits sei auch eine konsequente Ausgabenbegrenzung insbesondere im Bereich der konsumtiven Ausgaben gelungen.
Im Saarland wie auch in anderen finanzschwachen Ländern müsse aber nicht nur an die konsumtiven Ausgaben, sondern auch an die Investitionen ein strenger Maßstab angelegt werden. Stephan Toscani: „Derzeit liegt das Saarland mit seinen Investitionsquoten im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern auf einem mittleren Rang. Auch unter Berücksichtigung der kommunalen Ebene liegen nach einer aktuellen Untersuchung die infrastrukturbezogenen Ausgaben je Einwohner im Saarland in etwa auf einem Niveau mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.“[1] Die Ursache für die insgesamt zurückhaltende Investitionstätigkeit der finanzschwächeren Länder, nämlich ihre Finanzschwäche, können letztlich nur durch eine zielgerichtete Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gelöst werden. Durch sie müssten auch die hochbelasteten Länder in die Lage versetzt werden, die notwendigen Investitionen in befriedigendem Maße zu finanzieren.
„Deshalb geht es jetzt“, so Finanzminister Stephan Toscani „darum, mit dem Bund eine Verständigung über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in der von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 3. Dezember 2015 vereinbarten Ausgestaltung zu finden und dabei die Bundesinteressen in angemessener Art und Weise zu berücksichtigen.“ Gerade für das Saarland biete die dort vorgesehene Besserstellung in der Größenordnung von annähernd 500 Mio. Euro pro Jahr die Chance, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu garantieren und zugleich die Schuldenbremse auf Dauer einzuhalten. Der Rechnungshof teilt offensichtlich diese Einschätzung, was die Position der saarländischen Landesregierung in den noch ausstehenden Verhandlungen untermauere.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskosten bestehe – so der Rechnungshof – kein Spielraum für nicht zwingend gebotene Landesausgaben. Der Rechnungshof im Jahresbericht wörtlich: „Für eine Lockerung der bisher eingehaltenen Ausgabendisziplin sieht der Rechnungshof angesichts dieser Problematik keinen Raum.“ Auch dies unterstützt die Linie der Landesregierung.
Finanzminister Stephan Toscani erklärt abschließend: „Die konstruktive Begleitung durch den saarländischen Rechnungshof hat auch im jüngsten Berichtszeitraum einen Beitrag zur konsequenten und verlässlichen Konsolidierungspolitik des Landes geleistet. Der neue Jahresbericht zeigt, dass die Landesregierung die Hinweise des Rechnungshofs in aller Regel aufgreift und die notwendigen Konsequenzen zieht. Auch die aktuelle Hinweise und Feststellungen des Rechnungshofes bei verschiedenen Prüfergebnissen nimmt die Landesregierung ernst. Wir werden sie sorgfältig analysieren und notwendige Maßnahmen ergreifen. Soweit in einzelnen Fragen abweichende Einschätzungen bestehen bleiben, wird die Landesregierung die maßgeblichen Ursachen gegenüber dem Rechnungshof und dem zuständigen Landtagsauschuss darlegen.“
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