Finanzminister Stephan Toscani hat am Freitag, den 12.05.2017 die regionalisierte Steuerschätzung für das Saarland bekanntgegeben und dabei festgestellt: „Das Ergebnis der Steuerschätzung schafft gute Startbedingungen für die neue Legislaturperiode. Für das Jahr 2017 übertreffen die prognostizierten Einnahmen die Werte aus dem Haushalt deutlich. Für die Folgejahre ergibt sich nach der Steuerschätzung ebenfalls eine positive Entwicklung, allerdings in abgeschwächter Form. Außerdem geht die Steuerschätzung grundsätzlich vom geltenden Recht aus und erfasst daher nicht die Effekte von Steuerrechtsänderungen, wie sie derzeit auf Bundesebene bereits konkret absehbar sind (z.B. Gesetz über die Anhebung des Höchstbetrags für die Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter) oder intensiv diskutiert werden (z. B. Steuerentlastungen für untere und mittlere Einkommen). Wenn Steuerrechtsänderungen mit Mindereinnahmen verbunden sind, müssen wir diese bei der Bewertung der Steuerschätzung ebenfalls in Rechnung stellen.“
Insgesamt ergibt sich nach der Steuerschätzung für das Saarland im Jahr 2017 ein Mehrergebnis von 119 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Haushalt. Diese hohe Zahl ist zu einem signifikanten Teil dadurch bedingt, dass die aktuelle Steuerschätzung nunmehr auch die vom Bund gezahlte Integrationspauschale berücksichtigt sowie weitere Hilfen des Bundes berücksichtigt, an denen die Kommunen beteiligt werden.
Für die Jahre 2018 und 2019 lässt die Steuerschätzung im Vergleich zur aktuellen Finanzplanung für diese Jahre ebenfalls Mehrergebnisse erwarten. Sie betragen 36 Mio. Euro im Jahr 2018 und 41 Mio. Euro im Jahr 2019.
Rund 20 Prozent der genannten Mehreinnahmen des Landes fließen über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zu. Damit verbleiben dem Landeshaushalt unterm Strich für das Jahr 2018 rund 29 Mio. Euro und für 2019 rund 32 Mio. Euro.
Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung ist zusätzlich eine Konjunkturbereinigung erforderlich, denn das Land darf für die Einhaltung der Defizitobergrenze nur die strukturellen Steuermehreinnahmen einsetzen. Im laufenden Jahr 2017 gelten die Mehreinnahmen grundsätzlich als konjunkturell – so dass sie nicht für zusätzliche Ausgaben eingesetzt werden dürfen. „Wir müssen 2017 die Mehreinnahmen zur Begrenzung der Neuverschuldung einsetzen“, erklärte Stephan Toscani.
Finanzminister Stephan Toscani: „Das stabile Wachstum der Steuereinnahmen schafft gute Startbedingungen für die neue Legislaturperiode im Saarland.“
Bereits im laufenden Jahr stehen Steuerrechtsänderungen an, die bei den Ländern und Kommunen zu Mindereinnahmen führen (z.B. das Gesetz über die Anhebung des Höchstbetrags für die Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter). Nach der Bundestagswahl wird sich zudem entscheiden, ob eine größere Steuerreform kommt, die zu entsprechenden Mindereinnahmen auch bei Ländern und Kommunen führen würde.
Ausschlaggebend für das positive Schätzergebnis ist die stabil gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2017 um real 1,5 Prozent zunehmen. Für das Jahr 2018 ist mit einem Zuwachs des BIP von real 1,6 Prozent zu rechnen. Das stabile Wachstum der Steuereinnahmen wird von einem kräftigen Beschäftigungsaufschwung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und auch maßgeblich durch binnenwirtschaftliche Kräfte getragen. Dies wirkt sich positiv unter anderem auf die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatz- sowie die Ertragsteuern von Firmen aus, aber auch bei Ländersteuern – wie die Grunderwerbsteuer – kann das Saarland mit erfreulichen Zuwächsen rechnen.
Für die saarländischen Kommunen zeichnet sich ebenfalls eine positive Tendenz ab: Neben den Mehreinnahmen über den kommunalen Finanzausgleich hellt sich insbesondere die in den letzten Schätzterminen verhaltene Entwicklung der Gewerbesteuer etwas auf. In den Jahren 2017 und 2018 können die saarländischen Kommunen im Vergleich zur letzten Schätzung und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Kommunalpakt mit Steuermehreinnahmen von 8 Mio. bzw. 14 Mio. Euro rechnen.
Hintergrund:
Die Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand von 9. bis 11. Mai 2017 auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen in Bad Muskau/Sachsen statt.
Der Arbeitskreis “Steuerschätzungen” ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. Er besteht seit 1955. Ihm gehören neben dem federführenden BMF, das BMWi, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die Zusammensetzung sichert die Unabhängigkeit des Gremiums. Die entsandten Vertreter der Institutionen gehören der Arbeitsebene an. Der Vorsitz obliegt dem zuständigen Referatsleiter im BMF.
Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt.
- Anfang November erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).
- Mitte Mai erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ihre Ergebnisse sind Grundlage für den Haushaltsentwurf des Folgejahres und für die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung.