HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Am Dienstag (25.10.2016) hat die EU-Kommission angekündigt, dass sie eine Reform der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt plant. Finanzminister Stephan Toscani, der diese Reform schon seit einigen Jahren fordert, zeigte sich erfreut. „Der Plan einer umfassenden Reform der Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU ist ein weiterer Schritt für die Bekämpfung von Steuervermeidung.“

Als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Dieser Vorschlag umfasst einheitliche Regeln für die Berechnung steuerpflichtiger Gewinne der in der EU tätigen Unternehmen. „Bisher zahlen international agierende Großkonzerne nur wenig oder gar keine Steuern, da sie mit Steuerdeals ihre Gewinne in niedrig besteuernde Länder verschieben. Sie verschaffen sich damit deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen mit nationaler Verankerung, da diese solche internationalen Verlagerungsmöglichkeiten nicht haben. Es gibt eine echte Gerechtigkeitslücke, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, Weltkonzerne aber nicht. Das führt bei den Steuerzahlern zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit. Dieser ruinöse Steuerwettbewerb, der die Mitgliedstaaten jährlich Milliarden von Euro kostet, wird nicht länger hingenommen. Das entspricht unseren Forderungen.“
Nach dem neuen Plan der EU-Kommission sollen dann konsolidierte Gewinne eines Konzerns zwischen den Mitgliedstaaten, in denen der Konzern aktiv ist, aufgeteilt werden. Jeder Mitgliedstaat besteuert somit seinen Anteil am Gewinn unter Anwendung seines nationalen Steuersatzes. Ziel ist es mit Einführung der GKKB für Unternehmen Rechtssicherheit im Steuerbereich sicherstellen und Steuerhindernisse zu reduzieren, indem es ein einheitliches, stabiles und transparentes Körperschaftsteuersystem für die EU schafft. Ferner soll es Unternehmen möglich sein, die in einem Mitgliedstaat erzielten Gewinne mit Verlusten aus einem anderen Mitgliedstaat zu verrechnen.
Auch will die Kommission stärkere Anreize für wachstumsfreundliche Maßnahmen wie Investitionen in Forschung und Entwicklung und Finanzierungen durch Eigenkapital schaffen und somit die allgemeinen Ziele der Wiederankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen fördern.
Das neue Unternehmenssteuersystem wird – im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen – für große multinationale Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. EUR jährlich verpflichtend sein.
Finanzminister Stephan Toscani erklärte abschließend: „Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Steuervermeidung multinationaler Konzerne und der Beginn einer fairen und effizienten Unternehmensbesteuerung in der EU und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung internationale Steuergerechtigkeit.“
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein