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Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am Donnerstag (07.09.2017) den Vorschlag der EU beraten, Steuerschlupflöcher wesentlich effektiver als bisher zu schließen. Es geht darum, dass Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte (sog. Intermediäre) den Finanzbehörden grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle künftig anzeigen müssen.

Finanzminister Stephan Toscani: „Die Zielrichtung des EU-Vorschlags stimmt. Wir sorgen für mehr Transparenz bei Unternehmenssteuern und bekämpfen Steuervermeidungspraktiken. Um die Einnahmebasis des Staates zu sichern, müssen wir konsequent gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorgehen. Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, müssen auch in Deutschland versteuert werden. Es gibt eine Gerechtigkeitslücke, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, große Konzerne aber nicht.”

„Die Umsetzung dieses Vorschlags ist mit Belastungen für alle Beteiligten – also Steuerpflichtige, Berater und Verwaltung – verbunden. Bei den weiteren Verhandlungen ist daher auf eine praktikable Ausgestaltung der Anzeigepflicht und des Informationsaustauschs zu achten. Die Mehrbelastungen für alle Beteiligten sollten möglichst gering gehalten werden. Hierfür hat sich der Finanzausschuss heute ausgesprochen”, erklärte Minister Stephan Toscani abschließend.

Hintergrund:

Mehr Transparenz im Unternehmenssteuerrecht ist einer der Eckpunkte der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten. Dabei kommt dem Austausch von Informationen zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten entscheidende Bedeutung zu. Das Instrument einer gesetzlichen Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle wird im Bericht zu Aktionspunkt 12 des OECD-Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) ausdrücklich als Maßnahme empfohlen. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle kommt die Kommission dieser Empfehlung nach.

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