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Finanz- und Europaminister Stephan Toscani nahm am Dienstag (10.10.2017) als Vertreter des Bundesrates an einer interparlamentarischen Ausschusssitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments teil. Auf der Agenda standen u.a. zwei Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission zum Thema „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage“ (sog. GKB und GKKB).

Ziel der beiden Richtlinienvorschläge ist es, die Unternehmensbesteuerung in der EU zu vereinfachen und gleichzeitig widerstandsfähiger gegen aggressive Steuergestaltung zu machen.

Finanz- und Europaminister Stephan Toscani: „Eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist von Vorteil: Sie erhöht die Transparenz der Unternehmensbesteuerung und macht die Kosten u.a. für steuerlichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen günstiger. Die Staaten Europas dürfen sich nicht länger von weltweit agierenden Konzernen gegeneinander ausspielen lassen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass alle Mitgliedstaaten der EU eine solche Grundlage mittragen.“

„Durch Anpassungen der beiden Richtlinienvorschläge an die Besonderheiten der digitalen Wirtschaft könnten wir zudem den Steuervermeidungspraktiken von Konzernen wie Google, Apple oder Facebook entgegentreten. Die digitale Wirtschaft wird mit durchschnittlich 9% fast um die Hälfte geringer besteuert als klassische Geschäftsmodelle.

Gemeinsames Ziel ist es, den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu schützen und im Interesse aller Bürger Europas eine faire Besteuerung großer Konzerne zu garantieren. Gerade bei global und im Internet agierenden Unternehmen wie Apple oder Amazon, können wir Steuergerechtigkeit letztlich nur über Gemeinschaft in der EU durchsetzen. Es gibt eine echte Gerechtigkeitslücke, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, große Konzerne aber nicht. Unternehmen wie Facebook oder Google machen in Europa riesige Umsätze, zahlen aber nur minimal Steuern. Das ist ein Fall, der nur auf EU-Ebene gelöst werden kann“, erklärte Minister Stephan Toscani abschließend.

Hintergrund:

Mit der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) greift die Europäische Kommission einen Vorschlag aus dem Jahr 2011 wieder auf. Dabei soll der GKKB zunächst die Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) vorausgehen.

Der Kommissionsvorschlag zur GKB enthält nicht nur Regeln zur einheitlichen Ermittlung einer Bemessungsgrundlage über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg, im Fokus steht ebenfalls das Ziel der Bekämpfung der Steuervermeidung und Gewinnverlagerung. Mit der GKKB geht die Kommission noch einen Schritt weiter und verfolgt u.a. das Ziel, grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb der EU zu erleichtern. Konzerne, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, müssten nach dem Richtlinien-Entwurf nur noch eine konsolidierte Bemessungsgrundlage für den Konzern ermitteln.

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