Symbolbild

Aus Hygienegründen wird Biogut oft in Plastiktüten gesammelt und dann samt Tüte in die Biotonne geworfen. Kunststoffe können jedoch bei der Kompostierung oder Vergärung nicht abgebaut werden, was zwangsläufig zu einer Verunreinigung des Kompostes führt. 

Generell gilt:

  • Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne.
  • Das gilt auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe – also z.B. als abbaubar bezeichnete Kunststofftüten – sowie Kunststoffverbunde, denn diese verrotten in den Kompostwerken nicht vollständig.
  • Auch Kunststoffe oder Kunststoffverbunde, die zwar verrotten, die Kompostqualität aber nicht nachhaltig verbessern, dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Hintergrund ist die Tatsache, dass selbst wenn biologisch abbaubare Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen wäre, zugegebene Zusatzstoffe – z.B. Weichmacher – über den Kompost in die Umwelt transportiert würden. Manchmal werden bei einzelnen Kunststoffprodukten auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfähigkeit zu erhöhen, zum Beispiel bei der Schlaufe. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen gar nicht.

Aus diesem Grund werden falsch befüllte Abfallgefäße nicht entleert. Auch eine Nachleerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden entsprechend falsch befüllte Gefäße mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen.

Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681/5000-706 – bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden. Diese außergewöhnliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berücksichtigt.

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