Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, die saarländischen Städte und Gemeinden fair und angemessen an der Besserstellung des Landes durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu beteiligen. Dies schafft die Landesregierung durch eine kommunale Haushaltssanierung. Auch in den Bereichen Innere Sicherheit und Justiz hat die Landesregierung Vorsorge getroffen. Die Innere Sicherheit wird zusätzlich unterstützt durch die Anhebung der Zahlen der Polizeianwärter, die Einstellung weiterer Ermittlungshelfer sowie durch eine verbesserte Ausstattung der Polizei.

Insgesamt plant die Landesregierung für die Fortführung der im letzten Jahr eingeleiteten sowie für die neuen Koalitionsprojekte für den Haushalt 2019 rd. 27 Mio. Euro sowie für 2020 rd. 116 Mio. Euro ein. Die Eckdaten sehen eine Nettoschuldentilgung von mindestens 80 Mio. Euro im Jahr 2019 sowie ebenfalls von mindestens 80 Mio. Euro im Jahr 2020 vor. Damit schafft das Land im Jahr 2019 die Voraussetzungen für die Auszahlung der letzten Rate der Konsolidierungshilfen, die gemäß den verfassungsrechtlichen Grundlagen im Jahr 2019 auslaufen.

Mit der Tilgung von 80 Mio. Euro im Jahr 2020 erfüllt das Land zudem die Vorgaben aus dem Sanierungshilfengesetz, das im Fünfjahreszeitraum eine durchschnittliche Mindesttilgung in dieser Größenordnung verlangt. Finanzminister Peter Strobel hob hervor, dass unter den gegebenen Umständen eine geringere Tilgung nicht mit einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik vereinbar gewesen wäre. Damit hätte das Land für die Folgejahre eine schwere Hypothek aufgebaut. Höhere Tilgungsanforderungen wären dann ab 2021 zu bewältigen.

Die Landesregierung will den Schuldenabbau zunächst auf das Sondervermögen Zukunftsinitiative II konzentrieren. Bis Ende 2022 will sie die dort aufgelaufene Verschuldung von dann knapp 250 Mio. Euro vollständig getilgt haben. Anschließend beginnt der Abbau der Verschuldung im Kernhaushalt.

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