HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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In der Sitzung des Untersuchungsausschusses Grubenwasser wurde der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller zu den vertraglichen Vereinbarungen über die Grubenwasserhaltung vernommen. Außerdem hat der Ausschuss die Thematik Giftstoffe unter Tage behandelt. Hierzu wurde unter anderem der Wasserexperte Harald Friedrich als Sachverständiger angehört. Zu den Ergebnissen erklärt der Ausschussvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

„In der heutigen Sitzung wurde  vom ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Müller bestätigt, dass die früheren Landesregierungen stets vom ewigen Abpumpen des Grubenwassers gemäß des Erblastenvertrags ausgegangen sind. Wörtlich: „Die Geschäftsgrundlage Wasserhaltung findet dauerhaft statt.“ Wir fordern daher erneut von der RAG, sich getreu dieser Vereinbarung zu verhalten und ihre Pläne für einen vollständigen Grubenwasseranstieg aufzugeben.

Die heutige Sitzung hat uns außerdem in der Auffassung bestätigt, dass von den unter Tage lagernden Giftstoffen eine eindeutige Gefahr für das saarländische Trinkwasser im Falle eines kompletten Grubenwasseranstiegs ausgeht. Der Sachverständige Harald Friedrich hat die Argumentation der RAG entkräftet, wonach aufgrund der Grenzlatte der Schutz der Trinkwasservorkommen gewährleistet sei. Da das Grubenwasser nach einer kompletten Flutung im Saarland je nach Bereich bei 190 Metern über dem Meeresspiegel stehen würde, würden auch die Grundwasserleiter, die bei Null bis +150 Meter liegen, überspült.

Unter Tage lagernde Giftstoffe würden mit dem hoch salzhaltigen Grubenwasser nach oben gelangen, sich mit dem Trinkwasser vermischen und es kontaminieren. Zu diesen zählt unter anderem PCB. Entgegen aller Beschwichtigungsversuche seitens der RAG hinsichtlich der PCB-Problematik hat Friedrich klargestellt, dass Grubenwasser erheblich mit diesem toxischen Stoff belastet ist und eigentlich vor dem Einleiten in die Gewässer gereinigt werden müsste. Zudem könnten neben Stoffen wie PCB und Asbest weitere im Bergbau eingesetzte Bau- und Betriebsstoffe problematisch sein, die weder RAG noch Landesregierung bislang zur Sprache gebracht haben. Dazu zählen auch gesundheitsschädliche Schäume wie Rocsil und Mariflex, mit denen Hohlräume verfüllt wurden.

Im Übrigen wurde deutlich, dass das Gutachten aus Nordrhein-Westfalen zum Thema Giftmüll nicht auf das Saarland übertragbar ist. Dies beschäftigte sich mit der Einlagerung von Sonderabfällen u.a. aus Hausmüll- und Klärschlammverbrennungsanlagen im Bergwerk Haus Aden. Sowohl die an der Erstellung des Gutachtens beteiligten und heute angehörten Zeugen als auch der Sachverständige Friedrich haben erklärt, dass sich die im Bergwerk Haus Aden und in den saarländischen Gruben eingelagerten Stoffe unterscheiden und eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Wir fordern daher von der Landesregierung, vergleichbare Gutachten für das Saarland in Auftrag zu geben.“

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