HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Das Oberbergamt hat den von der Gemeinde Nalbach im vergangenen Jahr eingelegten Widerspruch gegen die im Rahmen eines Sonderbetriebsplans genehmigte Teilflutung des Bergwerks Saar zurückgewiesen. Damit widerspricht es seiner eigenen, früheren Einschätzung zur Rechtsmäßigkeit der Flutung. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

„Mit der Ablehnung des Widerspruchs der Gemeinde Nalbach hat die Landesregierung wieder einmal verdeutlicht, dass sie die Interessen der RAG über den Umweltschutz und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger stellt. Wir halten die Entscheidung des Oberbergamts nicht im Geringsten für nachvollziehbar.

Denn fest steht: Die Teilflutung des Bergwerks Saar wurde im Jahr 2013 vom SPD-geführten Wirtschaftsministerium unter Heiko Maas vorbei an der Öffentlichkeit und dem Parlament  sowie entgegen der Empfehlungen der eigenen Fachbehörden genehmigt. Die Landesregierung hat diese Entscheidung getroffen, ohne dass sie davon Kenntnis hatte, welche Gefahrenstoffe unter Tage lagern und welche Folgen für die Umwelt drohen.

Laut eines Gutachtens des Bergrechtsexperten Dirk Teßmer war die Genehmigung dieser Teilflutung sogar rechtswidrig, da die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden haben. Zudem hätte eine Genehmigung nur im Rahmen eines Abschluss- und nicht eines Sonderbetriebsplans erfolgen dürfen. Darauf hatte auch das Oberbergamt selbst hingewiesen. Teßmer gelangt zum Schluss, dass die Teilflutung des Bergwerks Saar dauerhaft gestoppt und in das jetzige Planfeststellungsverfahren mit einbezogen werden müsste. Doch dieser Forderung kommt die RAG bis heute nicht nach.

Das jetzige stufenweise Genehmigungsverfahren macht eine abschließende Bewertung der von einer Gesamtflutung ausgehenden Umweltgefahren unmöglich. Daher fordern wir von der Landesregierung, dieses Verfahren umgehend zu stoppen. Folglich darf es weder zu einer weiteren Flutung des Bergwerks Saar kommen noch darf der jetzt beantragte erste Teil des Wasserhaltungskonzepts der RAG genehmigt werden. Stattdessen muss die Landesregierung das Gesamtkonzept, das eine komplette Flutung bis 2035 vorsieht, durch unabhängige Expertisen auf alle möglichen Umweltfolgen hin überprüfen lassen.“

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