HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Die Grünen-Landtagsfraktion fordert in einem Antrag für die Plenarsitzung am 15. März von der Landesregierung, die Pläne der RAG für eine komplette Flutung der Grubenschächte umgehend abzulehnen. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:

“Der Untersuchungsausschuss Grubenwasser hat in rund 60 Vernehmungen aufschlussreiche Erkenntnisse zu Tage gefördert. Erstens wurde deutlich, dass die Teilflutung des Bergwerks Saar ab 2013 in Absprache mit dem damaligen Wirtschaftsminister Heiko Maas und in Kenntnis von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer genehmigt wurde. Die Genehmigung wurde erteilt, obwohl das Landesamt für Umweltschutz diesen Schritt für nicht verantwortbar gehalten hat und man keine unabhängigen Gutachten zu möglichen Umweltauswirkungen eingeholt hat.

Bereits im Vorfeld der Genehmigung wurde Maas von der RAG über die Pläne für einen kompletten Wasseranstieg informiert. Somit steht unserer Auffassung nach fest, dass die Teilflutung des Bergwerks Saar als erster Schritt zur Umsetzung des Grubenwasserhaltungskonzepts zu werten ist. Demnach hätte es vor einer Genehmigung sowohl eines Abschlussbetriebsplans als auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft, was jedoch nicht stattgefunden hat. Der Vorwurf, dass es Absprachen zwischen der RAG und Maas gab, konnte durch die Akten und die Vernehmungen nicht ausgeräumt werden.

Zweitens wurde klar, dass durch eine komplette Grubenflutung eine Kontamination des Trinkwassers droht. In den 90er-Jahren kamen unter anderem Asbestzement, Gießereialtsande, Sprühabsorptionsasche und Flugaschen im Bergbau zum Einsatz. Bei Genehmigungen zur Verwertung dieser Stoffe wurde die Möglichkeit einer vollständigen Grubenflutung nie berücksichtigt. Zudem wurden unter Tage weitere giftige Betriebsstoffe wie PCB eingesetzt, über deren Verbleib die RAG keine verlässlichen Aussagen treffen kann. Der Sachverständige Dr. Harald Friedrich hat deutlich gemacht, dass sich die Giftstoffe im Falle einer Komplettflutung mit dem Trinkwasser vermischen könnten. Außerdem hat der frühere Ministerpräsident Peter Müller vor dem Ausschuss klargestellt, dass mit der RAG die vertragliche Vereinbarung (Erblastenvertrag 2007) gilt, dass das Grubenwasser ewig abgepumpt werden muss, um die Gefahr einer Trinkwasserverunreinigung auszuschließen.

Wir fordern daher von der Landesregierung, gegenüber der RAG auf die Einhaltung der Vereinbarungen im Erblastenvertrag zu bestehen und die Pläne für einen kompletten Wasseranstieg abzulehnen. Außerdem muss die Genehmigung der Teilflutung des Bergwerks Saar in des jetzige Genehmigungsverfahren zur Flutung der Schächte bis auf -320 Meter NN einbezogen und es müssen im Verfahren unabhängige Expertisen zu allen möglichen Risiken eines Grubenwasseranstiegs eingeholt werden. Auch muss vor jeglicher Genehmigung sichergestellt werden, dass die sogenannte Bergschadensvermutung für alle möglichen Schäden durch einen Wasseranstieg gilt.”

Link zum Plenarantrag:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ag15_2110.pdf

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