HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Landtagsabgeordnete Dennis Lander hält den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas, mit dem er gegen Gewalt gegen Polizisten vorgehen will, für reinen Aktionismus und eine populistische Stimmungsmache auf Kosten der Grundrechte. Der Justizminister plant, dass der „tätliche Angriff“ nun auch außerhalb von Vollzugshandlungen gilt, also etwa auch dann, wenn ein Polizist ohne konkreten Einsatz auf der Straße angegriffen wird. Künftig soll dieser auch als eigener Gesetzesabschnitt aufgeführt werden und ein Mindeststrafmaß von drei Monaten enthalten. „Wenn ein Betrunkener Polizistinnen und Polizisten angreift, wird er sich aber im Moment der Tat nicht durch ein höheres Strafmaß abhalten lassen. Das Gesetz verfehlt seinen Zweck!“, so Lander. „Wer Beamte tätlich angreift, macht sich außerdem schon wegen Körperverletzung strafbar. Es bedarf also keines besonderen gesetzlichen Schutzes, der sich von dem normaler Bürgerinnen und Bürgern abhebt.“

Lander verweist in diesem Zusammenhang auf Thomas Fischer, einen Richter am Bundesgerichtshof, der die amtliche Statistik, welche Gewalt gegen die Polizei darstellt, als wenig aussagekräftig kritisiert, da „unter dem Begriff „Gewalt“ (…) zum Beispiel auch die Beleidigung subsumiert wird, also ein meist ausgesprochen Gewalt-loses Delikt.“ Fischer stellt auch die berechtigte Frage, wie „viele Straftaten gegen Polizeibeamte, die nicht ‚Diensthandlungen‘ ausführten, hat es denn eigentlich in den letzten fünf Jahren gegeben?“

„Die Bundesregierung versucht hier von den eigentlichen Problemen der Polizei abzulenken und die Gewerkschaften so zu besänftigen“, so Lander weiter. „Anstatt hier ein sinnloses Gesetz auf den Weg zu bringen, sollte man lieber dort ansetzen, wo es die ganzen Jahre über gemangelt hat: Es gibt marode Ausrüstung, einen über die Jahre hinweg betriebenen Stellenabbau, schlechte Besoldung und einen gewaltigen Überstunden-Berg ohne angemessenen Ausgleich.“

Lander fordert außerdem anstelle von Verschärfungen die Einführung einer unabhängigen, externen Ermittlungsstelle für die Aufarbeitung von Polizeikriminalität und eine anonymisierte Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen, etwa durch eine Erkennungszahl an der Uniform. Denn zurzeit müssten Menschen, die Polizeiwillkür anzeigen, mit einer Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollzugsbeamte rechnen. „Wer würde bei der Aussicht auf drei Monate Haft noch Polizeigewalt anzeigen?“, so Lander abschließend.

 

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