HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
“Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren sowie unsere Rechts- und Werteordnung erfordern es, dass alle Beteiligten vor Gericht auch ihr Gesicht zu erkennen geben”, erklärt der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis.
Aus Sicht der Christdemokraten an der Saar wäre es wünschenswert gewesen, wenn sich der Bundesrat – ohne die Blockadehaltung der SPD – zu einer direkten Gesetzesinitiative an die Bundesregierung hätte durchringen können. Man erwarte, dass der zuständige Bundesminister Maas die Initiative des Bundesrates rasch aufgreife und den Gesetzgebungsprozess zügig einleite.
Theis: “Es ist gut, dass nun auf Initiative Bayerns ein erster Schritt gemacht ist. Jetzt dürfen sich die Sozialdemokraten allerdings nicht länger hinter Prüfaufträgen verstecken und eine gesetzliche Umsetzung verzögern. Wir als CDU Saar drängen auf die zügige Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens.
Eine umfassende Würdigung einer Zeugenausage und die Feststellung der tatsächlichen Identität eines Prozessbeteiligten sind selbstverständliche Grundlage eines Gerichtsprozesses. Wer vor Gericht sein Recht einfordert, muss sein Gesicht zeigen. Diese Regelung ist daher dringend notwendig”, so Theis.
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