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Zur Ankündigung von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer, Gerichte unter Umständen gesetzlich dazu zu verpflichten, Kreuze in einem Teil der Verhandlungssäle zu belassen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

„In unserem Grundgesetz ist eine eindeutige Trennung zwischen Kirche und Staat festgeschrieben. Gerichtssäle sind Orte, in denen nach den geltenden Gesetzen des Staates und nicht nach den Maßgaben gleichwelcher Religion Recht gesprochen wird. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer verkennt diese Rechtslage völlig, in dem sie das Abhängen von Kreuzen im Amtsgericht Saarbrücken mit dem Argument verurteilt, es hätte hierfür „keinen konkreten Anlass“ (Saarbrücker Zeitung, 09.03.2016, Seite B1) gegeben.

Es gilt vielmehr der umgekehrte Fall: Auf Basis unserer Rechtsordnung gibt es weder einen Anlass noch eine Rechtfertigung, solche Symbole in Gerichtssälen überhaupt aufzuhängen. Denn das Kruzifix und jegliche Symbole anderer Religionsgemeinschaften stellen kulturelle Symbole dar, die die Werteordnung einer Religionsgemeinschaft repräsentieren. Diese ist jedoch nicht zwangsläufig mit der des Staates deckungsgleich. Im Übrigen ist das christliche Kreuz nicht nur ein Symbol für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe. Wir dürfen nicht vergessen, dass unter dem Zeichen des Kreuzes in der Geschichte auch viel Unheil und Menschenverachtendes geschehen ist.

Aus diesen Gründen halten wir es für den völlig falschen Weg, in die Entscheidungsgewalt der Gerichte einzugreifen zu wollen und möglicherweise sogar gesetzlich eine Kruzifix-Pflicht für einen Teil der Säle festzuschreiben.“

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