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Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, wurden nun die Richtlinien des 2016 aufgelegten Förderprogramms „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW) noch einmal deutlich verbessert. Mit KdW erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Seminarkosten für den Besuch eines Weiterbildungsseminars durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger setzt auf die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den KMU. „Gerade in Zeiten des technologischen Wandels und der Digitalisierung ist Weiterbildung wichtiger denn je. Da KMU im Vergleich zu den Großen weniger Ressourcen für die Personalentwicklung zur Verfügung stehen, wollen wir diese Unternehmen gezielt unterstützen“, sagt die Ministerin.

Mit den neuen Richtlinien wurde die Mindestförderhöhe von 300 Euro auf 100 Euro abgesenkt. Damit können nun auch Seminare ab einem Betrag von 200 Euro belegt werden. Außerdem wurde der Qualifizierungsnachweis für die Weiterbildungsträger gelockert. Über die Zertifizierung im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems oder die  Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hinaus, werden nun auch Erfahrungen, Referenzen, Auditierung oder  Gütesiegel des Weiterbildungsträgers anerkannt. Zuvor war die Qualifikation durch ein allgemein anerkanntes Zertifizierungsverfahren erforderlich.

Auch die Bestätigung der KMU-Eigenschaft durch einen Steuerberater ist  nach den neuen Richtlinien nicht mehr notwendig, um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Darüber hinaus zählen E-Learning Maßnahmen nun ebenfalls zu den förderfähigen Ausbildungsangeboten.

Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses für die Teilnahme an einem bestimmten Seminar ist grundsätzlich 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Zuvor galt noch eine Frist von 15 Tagen. Förderfähig sind nach der neuen Richtlinie jetzt auch Seminare, die der Vorbereitung auf einen Abschluss dienen, sofern der Abschluss selbst nicht Bestandteil der Weiterbildung ist.

„Mit den neuen Richtlinien können KMU nun noch leichter eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen beantragen“, so die Wirtschaftsministerin. Sie stellt bis 2020 rund 11 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond ESF für das Förderprogramm zur Verfügung. Die Förderanträge werden bei der KdW-Servicestelle gestellt, die bei der FITT gGmbH in Saarbrücken angesiedelt ist. Die Servicestelle übernimmt neben der Abwicklung der Fördermodalitäten auch die Aufgabe, die Unternehmen im Förderverfahren zu beraten und zu unterstützen.

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