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DIE GRÜNEN: In der heutigen Sitzung des Grubensicherheitsausschusses stand die Auswertung der Anhörung zum Antrag der Grünen-Landtagsfraktion betreffend einer Ausweitung der Bergschadensvermutung auf der Tagesordnung.

Zu den Ergebnissen der Sitzung erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:

Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de

“Mit ihrem Verhalten in Bezug auf eine Regulierung von bergbaubedingten Schäden tut die RAG nichts anderes, als den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Das Unternehmen hat inzwischen zwar eine sogenannte Verpflichtungserklärung zur Geltung der Bergschadensvermutung vorgelegt, zu der die Landesregierung im heutigen Ausschuss Stellung genommen hat. Aus Sicht der Landesregierung stellt diese Verpflichtungserklärung jedoch keinerlei Rechtssicherheit für betroffene Bürgerinnen und Bürger her. Beispielsweise will die RAG außerhalb des Einwirkungsbereichs des Bergbaus die Bergschadensvermutung lediglich für “bergschadensrelevante Hebungen” und Erschütterungen gelten lassen. Weitere mögliche Schäden, die infolge eines Grubenwasseranstiegs entstehen könnten, werden erst gar nicht betrachtet.

Laut Darstellung der Landesregierung sei es darüber hinaus vollkommen unklar, was unter bergschadensrelevanten Hebungen zu verstehen sei. Sie hat gegenüber der RAG daher unter anderem Konkretisierungen gefordert, die der Konzern jedoch abgelehnt hat.

Damit hat die Landesregierung einerseits unsere Befürchtungen bestätigt, dass in Bezug auf die Bergschadensvermutung eine große Rechtsunsicherheit besteht. Andererseits zeigt das Verhalten der RAG, dass sie an ihrer bisherigen Praxis, im Zweifelsfall stets zugunsten des Konzerns und nicht der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden, festhält. Dieses Vorgehen ist angesichts der Tatsache, dass von den Folgen einer Grubenwasseranstiegs bis zu 600.000 Saarländerinnen und Saarländer betroffen sein könnten, absolut unverantwortlich.

Die heutige Sitzung hat uns daher in unserer Auffassung bestätigt, dass wir eine Rechtssicherheit in Bezug auf die Bergschadensvermutung infolge eines Grubenwasseranstiegs nur über eine Änderung des Bundesbergrechts erzielen können. Darin muss eindeutig festgeschrieben werden, dass die Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger für alle möglichen Schäden durch einen Grubenwasseranstieg gilt. Dies umfasst neben Hebungen und Erderschütterungen auch Ausgasungen, Trinkwasserverunreinigungen und Vernässungen.”

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