Am Dienstag (07.05.2019) haben Finanzminister Peter Strobel und Finanzstaatssekretär Prof. Dr. Ulli Meyer im Rahmen der Landespressekonferenz an die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse appelliert, den hoch verschuldeten Kommunen in Deutschland einen realistischen Weg aus der Kassenkreditfalle aufzuzeigen.

Peter Strobel sagte dazu: „Die bisherigen Diskussionen zeigen eindeutig, dass alle – also Land, Kommunen und der Bund – ihren Beitrag zur Überwindung der Kassenkreditfalle leisten müssen. Kassenkredite sind tickenden Zeitbomben, auf denen die Kommunen sitzen. Mit dem Saarlandpakt haben wir den ersten Schritt zur Abhilfe getan. Aber wir fordern vom Bund, den Schuldenabbau finanziell zu unterstützen, um damit den Zeitraum zum Schuldenabbau zu verkürzen und die Kommunen weiter von Sozialausgaben zu entlasten.“

Die Herkulesaufgabe sei es, so Strobel, die alten Schulden abzubauen und gleichzeitig den Aufwuchs neuer Schulden zu vermeiden. Oft seien kommunale Kassenkredite die Folge eines andauernden wirtschaftlichen Strukturwandels, der die Kommunen in ein Dilemma bringe: schwächelnde Steuereinnahmen, hohe Soziallasten, sinkende Investitionen sowie hohe Steuersätze und am Ende Kassenkredite zur Finanzierung struktureller Defizite. „Das schränkt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse deutlich ein. Deshalb ist jetzt die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse am Zug“, fügte der Finanzminister an.

Die Facharbeitsgruppen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse haben in der letzten Woche ihre Abschlussberichte der Kommission zugeleitet. Auf der Grundlage der Berichte erarbeitet sie in den nächsten Wochen ihre Empfehlungen für die verschiedenen Teilbereiche. Die Ergebnisse der Diskussionen bieten trotz der teilweise divergierenden Interessen der beteiligten Akteure eine gute Entscheidungsgrundlage für die Kommission.

Finanzstaatssekretär und Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kommunale Altschulden, Ulli Meyer, erläuterte: „Die Länder und auch die Kommunen entziehen sich nach den Feststellungen in der Arbeitsgruppe nicht ihrer Verantwortung, um ihren Anteil an der Problemlösung zu leisten. Dazu zählen eine verantwortungsvolle und wirtschaftliche Haushaltsgestaltung auf kommunaler Ebene sowie eine konsequente Kommunalaufsicht und eine angemessene finanzielle Ausstattung der kommunalen Finanzausgleiche auf Landesebene.“

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