HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zu der aktuellen Diskussion über den Fall Böhmermann erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Saar, Anke Rehlinger:
„Die Meinungs- und Kunstfreiheit ist in unserem Grundgesetz unmissverständlich verankert und darf für keine politische Herausforderung geopfert werden. Die sogenannte Majestätsbeleidigung im Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches stammt aus einer längst vergangenen Zeit. Dieser Tatbestand gehört dringend auf den Prüfstand, da in Deutschland vor dem Gesetz und der Justiz alle gleich sind. Der Paragraf 185 beinhaltet bereits das Recht auf strafrechtliche Verfolgung wegen Beleidigung für Jedermann. Der Fakt, dass Erdogan von diesem ebenfalls Gebrauch gemacht hat, zeigt deutlich, dass unser Rechtssystem ausreichend Möglichkeiten, auch für ausländische Staatsoberhäupter, bietet.“
Die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sei in Deutschland ein hohes Gut und müsse als solches auch offensiv verteidigt werden, unabhängig, ob einem der konkrete Beitrag gefällt oder nicht, betont Rehlinger.
„Aus diesem Grund ist ein politisches Signal von Angela Merkel dringend geboten. Unsere Werte und Grundsätze müssen auch von dem türkischen Staatspräsidenten akzeptiert werden – auch wenn er im eigenen Land eine andere Praxis verfolgt. Aus Böhmermann eine Staatsaffäre zu stricken, darf die Kanzlerin nicht zulassen“, so die stellvertretende Landesvorsitzende abschließend.
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