Symbolbild Foto: Rüdiger Koop / UKS

Die Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung zur Beschimpfung von Sanitätern in Saarlouis hat das Justizministerium zum Anlass genommen, sich über das Verfahren ausführlich berichten zu lassen.

„Beleidigung und Beschimpfung sind verbale Angriffe. Die Behinderung von Rettungssanitätern ist ebenso verwerflich wie der Angriff auf Mitarbeiter eines Jobcenters, auf Justizvollzugsbeamte, Justizwachtmeister, Feuerwehrleute und Polizisten! Ob die Angegriffenen im öffentlichen Dienst tätig sind oder im Rahmen eines privaten Arbeitsverhältnisses ihren wertvollen Dienst im Interesse der Gesellschaft tun, ist dabei völlig unerheblich“, erklärt Justizminister Peter Strobel.

„Ich habe daher veranlasst, dass die Handlungsrichtlinie, die bislang für Verfahren gilt, bei denen Polizeibeamte Opfer von Straftaten geworden sind, dahingehend überprüft wird, dass die Regelungen auf alle Personen erweitert werden, die im öffentlichen Interesse tätig sind und dabei Opfer von Straftaten werden. Die Behinderung von Personen, die eine öffentliche Aufgabe – bis hin zur Rettung von Menschenleben – wahrnehmen, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht“, so der Justizminister.

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1 Kommentar

  1. Und was ist mit den Personen, die Tag für Tag ebenfalls ihren Kopf hinhalten und unsere Autobahnen instand halten? Damit wir Saarländer mit unseren Autos vorwärtskommen.

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