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Das Saarländische Jagdgesetz (SJG) verbietet ab dem 1. Januar 2017 die Verwendung von bleihaltigen Büchsengeschossen und bleihaltigen Flintenlaufgeschossen bei der Jagd auf Schalenwild wie beispielweise Rotwild, Damwild, Rehwild und Schwarzwild. Damit endet eine über 2 ½ jährige Übergangsfrist, in der grundsätzlich das Verbot für bleihaltige Munition bereits bestand, die Jäger aber ihre Munitionsvorräte  noch verwenden durften. Darauf hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am Freitag im Umweltausschuss des Landtages hingewiesen.

Bleihaltige Munition wird seit jeher verwendet. Aber erst vor gut 10 Jahren wurde deutlich, dass der Einsatz von Bleimunition ökologische Probleme mit sich bringen kann. So haben Seeadler in Mecklenburg-Vorpommern Geschossbleireste aufgenommen und einzelne der großen Greifvögel sind danach an einer Bleivergiftung eingegangen.
Nach einer Studie des Bundesamtes für Risikobewertung zur Bleibelastung von Wildfleisch hat sich weiterhin herausgestellt, dass Wildfleisch bei sehr regelmäßigem Genuss Bleigehalte aufweisen kann, die für Schwangere problematisch sein können. Da der Bundesgesetzgeber seine Diskussion dazu bisher nicht abgeschlossen hat, hat das saarländische Parlament im März 2014 im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung im §32 SJG bleihaltige Munition verboten, mit der Übergangsfrist bis Januar 2017.
„Durch diese Regelung kann der Verbraucher im Saarland zukünftig bleifreies Wildfleisch genießen, sofern es aus heimischen Wäldern kommt“, betont Minister Reinhold Jost.
Viele verantwortungsbewusste Jäger hätten schon im Vorfeld vorsorglich  auf die Verwendung von bleihaltigen Büchsengeschossen verzichtet. So genannte bleifreie Geschosse, die tierschutzgerecht töten, wurden in den letzten Jahren von der Industrie entwickelt. Alternativ wurde auf die Metalle Kupfer und Zink zurückgegriffen.
Jost: „Bei Nichtbeachtung der neuen jagdgesetzlichen Regelung riskiert der Jäger eine empfindliche Geldbuße, die eine Überprüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen kann.“
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