HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben am Dienstag, dem 20.09.16 in Saarbrücken ihren Dialog zur zukunftssicheren Landesverwaltung im 8. Spitzengespräch fortgesetzt. Der gemeinsam beschrittene „saarländische Weg“ trägt nach Auffassung beider Seiten wesentlich dazu bei eine gute Grundlage für eine positive Entwicklung des Landes zu schaffen, bei der die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes bestmöglich berücksichtigt werden. Beide Seiten sind sich einig, dass seit dem ersten Treffen im Jahr 2012 viele verabredete Projekte bereits umgesetzt sind. Der „saarländische Weg” habe sich bewährt.
Die Landesregierung hat im Spitzentreffen nochmals erläutert, wie sie angemessen und flexibel auf die Personalmehrbedarfe reagiert hat, die mit der veränderten Bevölkerungsentwicklung, dem Flüchtlingszustrom sowie gestiegenen Anforderungen in der inneren Sicherheit verbunden sind. Sowohl mit Hilfe von temporären als auch mit mittelfristigen Personalverstärkungen will die Landesregierung auch weiterhin sich ändernde Rahmenbedingungen berücksichtigen. Der ursprünglich für das Jahr 2020 angestrebte Stellenabbau soll daher zeitlich gestreckt werden – und zwar auf das Jahr 2022. Nach der aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung wird nämlich die ursprünglich für 2020 berechnete Zahl von 948.000 Einwohnern erst 2022 erreicht. 2020 sollen es demnach 967.000 Saarländerinnen und Saarländer sein.
Landesregierung und Gewerkschaften haben sich im Spitzengespräch ebenso über die Realisierung des Personalmanagementkonzepts ausgetauscht. Darunter fallen unter anderem die Projekte „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte“, „Arbeitgebermarke Saarland“ sowie „Betriebliches Gesundheitsmanagement“. Die Staatskanzlei hat hierzu als koordinierende Stelle eine Handreichung aufgelegt, die all diese Themen enthält und für alle Landesbehörden in ihrem Personalmanagement bindend ist. Sie steht im Internet zum Download bereit.
Im Vorfeld der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im nächsten Jahr haben sich Landesregierung und Gewerkschaften beraten, wie mit dem Ergebnis der Verhandlungen im Frühjahr 2017 umgegangen werden soll. Wunsch der Gewerkschaften ist die inhalts- und zeitgleiche Übertragung. Nach intensiven Beratungen signalisiert die Landesregierung, das Tarifergebnis inhaltsgleich auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Landes und der saarländischen Kommunen zu übertragen – verbunden mit einer zeitlichen Staffelung. Landesregierung und Gewerkschaften haben vereinbart, sich zeitnah nach den Tarifverhandlungen im Frühjahr 2017 hierzu zu verständigen. Für die Jahre 2015 und 2016 gilt bereits: zum 1. Juli für Besoldungsgruppen A2 bis A9, zum 1. September für A10 bis A13 sowie zum 1. November für die übrigen Besoldungsgruppen.
Eine mögliche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger würde aus Sicht der Landesregierung einen Kraftakt für den Landeshaushalt bedeuten. Die Landesregierung beabsichtigt nämlich, daraus resultierende mögliche Mehrbelastungen im Zuge des Haushaltsvollzugs 2017 ohne Erhöhung der geplanten Nettokreditaufnahme zu kompensieren. Nur so bestünde nach Auffassung der Landesregierung die Aussicht, den Weg zu einem zukunftssicheren Saarland 2020 erfolgreich fortzusetzen.
Gewerkschaften und Landesregierung stellten übereinstimmend fest, dass nach Umsetzung der geplanten landespolitischen Konsolidierung bestimmte bundespolitische Maßnahmen unumgänglich sein werden. Insbesondere betonten beide Seiten, dass ohne eine angemessene finanzielle Entlastung des Saarlandes die Einhaltung der Schuldenbremse bei Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowie eines wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienstes im Saarland nicht möglich sein wird. Sie erwarten daher von Bund und Ländern eine zeitnahe Einigung.
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