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Das Portal www.programmbeschwerde.de, der für privaten Rundfunk und die Aufsicht über Online-Angebote zuständigen Landesmedienanstalten, erfuhr im Jahr 2019 nach dem Rekordjahr 2018 mit 2.122 Beschwerden erneut einen hohen Zuspruch.

Das Beschwerdeteam bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), die das Portal seit seiner Gründung 2004 für die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland betreibt, bearbeitete insgesamt 2.058 Fälle, unter Ausklammerung des Rekordjahres 2018 waren zuvor im Schnitt nur rund 1.000 Beschwerden jährlich eingegangen.

„Diese Verfestigung der Anzahl an Beschwerden verdeutlicht einen steigenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an einer übergreifend agierenden Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten. Dabei spiegeln die Beschwerden aktuelle medienrechtliche Fragestellungen sowie gesellschaftlich diskutierte Problemlagen in der Entwicklung und Nutzung einer konvergenten Medienöffentlichkeit wider. So sind vermehrt Beschwerden zu Angeboten von Streaming-Diensten und Glücksspielwerbung von Online-Casinos 2019 bei der Programmbeschwerde der Landesmedienanstalten eingegangen. Auch die Zahl der Beschwerden über Telemedienangebote hat sich wieder erhöht. Schwerpunkte sind hauptsächlich ein fehlendes Impressum und fehlende Werbekennzeichnung“, so der stellvertretende LMS-Direktor Dr. Jörg Ukrow.

Im Einzelnen gingen 545 Eingaben zum Programm privater Fernseh- und Rundfunk­veranstalter ein, 276 Beschwerden betrafen Online-Inhalte insbesondere bei Instagram und YouTube. Beschwerden zu möglichen medienrechtlichen Verstößen gehen an die zuständigen Medienanstalten, reine Programmkritik direkt an die Redaktionen der privaten Sender. 192 übergreifende Fragen wurden direkt beantwortet. 834 Beschwerden betrafen die Aufsicht im dualen System oder Programminhalte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.

Letztere wurden ohne weitere Bearbeitung an die Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für den privaten Rundfunk zuständig sind. Es werden auch Fragen zum Ordnungsrahmen gestellt oder Informationen zu medienrechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten gewünscht. Diesbezüglich wurden 211 Korrespondenzen geführt, auch bietet das Portal selbst ein übersichtliches Informationsangebot. Nicht zuletzt wird in Einzelfällen auch auf die Freiwilligen Selbstkontrollen, den Presserat und den Deutschen Werberat verwiesen.

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