Symbolbild

Zum 10. Jahrestag (26. März) der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert das „Bündnis für inklusive Bildung“ deutlich mehr Anstrengungen von Land, Schul- und Jugendhilfeträgern, um eine hochwertige Qualität inklusiver Bildung in allen saarländischen Schulen zu gewährleisten und bedarfsgerechte Unterstützungssysteme zu implementieren.

Mit dem einstimmigen Beschluss, die UN-BRK im saarländischen Schulordnungsrecht umzusetzen, hat der Landtag im Jahr 2014 zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Dieser Verpflichtung, allen Schüler*innen in der Regelschule optimale Bildungschancen zu bieten, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, steht immer noch eine hohe Exklusion junger Menschen entgegen. 

Im Saarland besuchten 2018 noch rund 3.400 Kinder und Jugendliche eine Förderschule, damit fast 70 mehr als 2017. 38 Prozent dieser Schüler*innen hat die wissenschaftlich kaum haltbare Diagnose „Lernbehinderung“, die in den meisten europäischen Ländern gar nicht existiert. An dieser hohen Exklusion zeigt sich ganz klar, dass ein inklusives Schulsystem noch in den Kinderschuhen steckt und dringend weitere Maßnahmen zur Umsetzung chancengerechter Bildung erforderlich sind:

– Inklusive Schulen brauchen  multiprofessionelle Teams, um die vielfältigen Herausforderungen des veränderten Schulalltages zu meistern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule muss gewährleistet sein und die Schulsozialarbeit ausgebaut werden. Noch immer gibt es nicht annähernd ausreichende Stunden sowohl von Regel- als auch von Sonderpädagogen und unterstützendem Fachpersonal. Das „Mehr“ an Personal verschiedener Qualifikationen ist aber Voraussetzung für ein echtes Schul-Wahlrecht von Kindern mit Förderbedarf.

– Was tut die Landesregierung dafür, sonderpädagogische Fachkräfte zu gewinnen bzw. im Land zu halten und damit dem eklatanten Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken? Denkbar wäre die Einführung eines Lehramtsstudiums für Inklusionspädagogik mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bzw. eine anerkannte berufsbegleitende Weiterbildung für sonstige Lehrkräfte.

– Die schulische Praxis zeigt, dass sich immer noch nicht alle pädagogischen Fachkräfte an den Schulen ausreichend für inklusive Bildung qualifiziert sehen. Deshalb muss dieses Thema in allen drei Phasen der Lehrerbildung verpflichtend implementiert werden. Alle Lehrer*innen, die bereits an Schulen arbeiten, müssen durch eine Fortbildung im Umgang mit Heterogenität inklusionspädagogisch und fachdidaktisch nachqualifiziert werden.

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