Symbolbild Foto: Pressestelle des Landespolizeipräsidiums
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Im Rahmen des Kontrolltages Tuning wurde ein verstärktes Augenmerk auf technisch veränderte Fahrzeuge gelegt, mit dem Schwerpunkt:
– Freigängigkeit und Zulässigkeit der Rad-/Reifenkomination
– Sonderfahrwerke
– Anbausituation und Zulässigkeit bei Karosserie- bzw. Anbauteilen
– Lautstärke und Zulässigkeit bei Abgasanlagen
– Beleuchtungseinrichtungen

Im Detail wurden zwei Fahrzeuge stillgelegt, die aufgrund von Umbauten am Fahrwerk in Kombination der Rad-/Reifenkombination Schleif- und Abriebspuren an den Reifen hatten, die durch regelmäßigen Kontakt mit der Karosserie herrühten. Zusätzlich waren andere Teile ohne Genehmigungen an- oder umgebaut. Beide Fahrzeuge wurden über die Zulassungsstelle stillgelegt und müssen ihre Betriebserlaubnis neu beantragen. Neben dem Bußgeld von 180€ plus 1 Punkt müssen die Verkehrsteilnehmer die Abschleppkosten und die Gutachterkosten bezahlen, die bei über 1000€ liegen.

Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten Veränderungen an der Auspuffanlage verbotswidrig vorgenommen, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund verschlechtertem Abgas- oder Geräuschverhalten führt. Das Bußgeld beträgt hier in der Regel 180€ plus 1 Punkt.

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Bei drei Verkehrsteilnehmer wurde festgestellt, dass die Rückleuchten durch Benebelung oder durch Folienbeklebung abgedunkelt waren. Bei Dunkelheit sind diese Verkehrsteilnehmer durch nachfolgende Verkehrsteilnehmer sehr schwer zu erkennen, da diese Rückleuchten keine Reflexionsfläche aufweisen. Ebenso werden sie beim Parken in einer unbeleuchteten Straße erst sehr spät als stehender Gegenstand wahrgenommen.

Fünf Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt, im Zusammenhang mit dem Austauschen der Serienbereifung mit dem Anbau von Alu-Felgen ohne Genehmigung oder ABE Genehmigungen die eine anschließende TÜV Prüfung verlangen. Auch in diesen Fällen ist die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO erloschen.

Bei einem Quad wurde neben dem Anbau von Sonderbereifungen auch noch die komplette Achsenaufhängung ohne TÜV Abnahme ausgetauscht, wodurch die Reifen ohne Schutzabdeckung frei liefen.

Die Polizei empfiehlt, ausschließlich zulässige Tuning- und Zubehörteile zu verwenden und die erforderlichen Anbaumaßnahmen und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

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