Die am Donnerstag Nachmittag (12.04.2018) im Saarland festgenommenen drei syrischen Terrorverdächtigen wurden dem Haftrichter beim OLG Koblenz vorgeführt. Dieser verkündete die Haftbefehle wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die Beschuldigten wurden verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz zugeführt.
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