Am Dienstag, dem 06.09.2016, um ca. 14:30 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall im Bereich des Kreisverkehrs, Obere Kaiserstraße in Rohrbach. Bedingt durch eine Vorfahrtsmissachtung einer Verkehrsteilenehmerin, kam ein vorfahrtberechtigter Leichtkraftradfahrer zu Schaden.
Der Fahrer des Leichtkraftrades befährt die Obere Kaiserstraße von Rohrbach kommend in Richtung St. Ingbert. Gemäß der Verkehrsbeschilderung am Kreisverkehr ist dieser vorfahrtsberechtigt gegenüber der Pkw-Führerin.
Trotz, dass der Leichtkraftradfahrer bereits in den Kreisverkehr eingefahren war, versuchte die Pkw-Fahrerin noch zügig vor dem Herankommenden in den Kreisverkehr einzufahren. Dadurch missachtet sie dessen Vorfahrt und setzt somit die Ursache für den Verkehrsunfall.
Um eine Kollision mit dem Pkw zu vermeiden sieht sich der Leichtkraftradfahrer gezwungen eine Starkbremsung einzuleiten. Durch das abrupte Bremsmanöver verliert dieser die Kontrolle über sein Leichtkraftrad, kommt zu Fall und bleibt letztlich, mittig des Kreisverkehrs, in Seitenlage liegen. Zu einem Kontakt zwischen beiden Fahrzeugen kam es nicht.
Die Pkw-Fahrerin, die den Sturz des Leichtkraftradfahrers bemerkte, blieb wenige Meter weiter am rechten Fahrbahnrand stehen und leistete umgehend Erste-Hilfe. Unterstützt wurde sie hierbei durch zwei zufällig an der Unfallstelle vorbeikommende Passanten.
Glücklicherweise wurde der gestürzt Leichtkraftradfahrer hierbei nur leicht verletzt und konnte das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen.