Symbolbild

So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und reparierbar werden. Das Ziel ist die Wiederverwenbarkeit der eingesetzten Rohstoffe. Die Europäische Kommission hat hierzu Vorschläge für eine Kreislaufwirtschaft und für mehr Nachhaltigkeit vorgelegt.

Die Europäische Kommission möchte, dass in Zukunft nur die nachhaltigsten Produkte in Europa angeboten werden. „Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist“, betonte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am 30. März in Brüssel.

Leitlinien für eine Kreislaufwirtschaft

Smartphones, die ersetzt werden müssen, weil Akkus nicht ausgetauscht werden können oder Kleidungsstücke, die nach dem zweiten Waschen in der Waschmaschine unbrauchbar werden – nach der EU-Kommission soll dieser Zustand in wenigen Jahren eine Änderung erfahren. Die EU-Kommission hat deshalb Leitlinien zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Ziel dabei sei, zum Klimaschutz beizutragen, die Müllmengen zu verringern und die Abhängigkeit der EU von Energielieferungen aus Russland zu verringern, so Timmermans.

Digitaler Produktpass geplant

Ein wichtiges Element der neuen Vorschläge ist ein digitaler Produktpass. Verbraucher sollen darin ablesen können, wie die Produkte hergestellt wurden, ob sie repariert werden können und ob sie wiederverwertbar sind. Akkus von Smartphones sollen zum Beispiel, wie früher üblich, ersetzbar sein, um das Gerät auch weiternutzen zu können, wenn der Akku nicht mehr funktionsfähig ist.

Ungenaue Produktangaben wie „grün“ und „umweltfreundlich“ sollen in der EU zudem verboten werden, wenn sie nicht nachgewiesen sind. Wegen der potenziell längeren Haltbarkeit von Produkten könnten Verbraucher zudem Geld sparen, so die Kommission.

Auch Textilien und Möbel sollen nachhaltig sein

Die EU-Kommission möchte zunächst auch Textilien und Produkte wie Möbel, Matratzen, Zement und Aluminium einbeziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen alle anderen Produkte klimafreundlich hergestellt werden und wiederverwertbar sein. Die neuen Vorschläge der EU-Kommission müssen noch vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. Die Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.

Bereits mit der Einführung des neuen EU-Energielabels im März 2021 sind strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektrogeräten in Kraft getreten. Hersteller werden seitdem verpflichtet, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Zum Beispiel bei der Spülmaschine: Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe müssen 10 Jahre lang verfügbar sein. Auch müssen die Produkte so gestaltet sein, dass bestimmte Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder zusammengebaut werden können. Entsprechende Reparaturinformationen sind schon beim Kauf mitzuliefern.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein