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Deutschland und Luxemburg passen ihr Doppelbesteuerungsabkommen an. Das hat das Bundeskabinett gebilligt. Insbesondere soll die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer von 19 auf 34 Tage Homeoffice pro Kalenderjahr ausgeweitet werden. Zudem soll eine vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufgenommen werden. Die Regelungen sollen bereits ab 1. Januar 2024 gelten.

Dazu die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Rheinland-Pfalz und Luxemburg haben gerade in der Grenzregion seit vielen Jahren einen gemeinsamen Lebensraum. Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer arbeiten in Luxemburg und umgekehrt. Bedingt durch die digitalen Möglichkeiten haben sich die Arbeitswelten insbesondere seit den Kontaktbeschränkungen in der Pandemie verändert. Im Homeoffice zu arbeiten, darf daher in der Grenzregion keine Nachteile für die Beschäftigten bringen. Das Doppelbesteuerungsabkommen gibt hierauf endlich Antworten. Gemeinsam habe ich mich mit meiner saarländischen Kollegin Anke Rehlinger dafür lange starkgemacht.“

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Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte: „Das ist ein wunderbarer Erfolg für unsere Grenzregion zu Luxemburg. Die Regelungen werden damit moderner und das grenzüberschreitende Arbeiten wird etwas einfacher. Ich bin der Bundesregierung, insbesondere Olaf Scholz und Christian Lindner, außerordentlich dankbar, dass die vielfach vorgetragenen Bitten unserer Länder nicht nur offene Ohren, sondern auch umgehende Umsetzung gefunden haben.”

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer ergänzte: „Mit der Freude über die neue Regelung ist auch der Wunsch nach einer Ausgleichszahlung von luxemburgischer Seite an die grenznahen deutschen Kommunen verbunden. Je mehr aus den deutschen Homeoffices für luxemburgische Unternehmen gearbeitet wird, desto weniger ist es nachvollziehbar, dass die Einkommensteuer komplett in Luxemburg bleibt. Dies müsste allerdings langfristig auf europäischer Ebene gelöst werden.“

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Mehr als 48.000 Grenzpendler aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland wohnen in Deutschland und arbeiten in Luxemburg. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, galt zwischen beiden Ländern eine Vereinbarung, nach der die Besteuerung in Luxemburg erfolgt, auch wenn bis zu 19 Tage im Jahr im Home-Office gearbeitet wird.

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