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2014 wurde zum ersten Mal für den ganzen Saarpfalz-Kreis ein Qualifizierter Mietspiegel erstellt. Die Kreisverwaltung hat zusammen mit allen sieben Kommunen und den Interessenvertretern von Mieter- und Vermieterbund den „Qualifizierten Mietspiegel 2014 für den Saarpfalz-Kreis“ erstellt
Mietspiegel stellen eine Übersicht über die im Saarpfalz-Kreis gezahlte „ortsübliche Vergleichsmiete“ für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Mit wenig Aufwand kann die Angemessenheit der Miete für eine Wohnung leicht überprüft werden. Sowohl für Wohnungssuchende als auch für Anbieter von Wohnraum stellt er eine erstklassige Orientierungshilfe dar.
Damit dieser Mietspiegel seinen rechtlichen Status „qualifiziert“ beibehält, muss er nach 2 Jahren fortgeschrieben werden (§ 558 d Abs. 2 BGB). Bei diesem Mietspiegel handelt es sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2014 auf der Basis des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.
In den Qualifizierten Mietspiegel 2016 für den Saarpfalz-Kreis kann über die Homepages der jeweiligen Städte und Gemeinden, sowie bei der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises kostenlos eingesehen werden. Die Fortschreibung in gedruckter Version ist bei der Kreisverwaltung erhältlich. Eine Hotline ist für Fragen zur Anwendung des Mietspiegels zu den Geschäftszeiten geschaltet (06841-104 7208).
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