Irgendwo hier zwischen A6-Auffahrt und dem Kreuzungsbereich Berliner Straße soll eine vollwertige Anbindung des Zunderbaum II an die B423 realisiert werden. - Foto: Rosemarie Kappler
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Es geht um 170.000 Quadratmeter bislang im Besitz des Landes befindlicher unbebauter Waldfläche, sowie deren Erschließung und Anbindung an die B423. Das Ganze auf Homburger Gemarkung.

Die Rede ist vom 2. Bauabschnitt Zunderbaum für den es bei der Stadt Homburg seit 2010 einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Darin vorgesehen ist auch eine direkte Anbindung an die B423. Seit Ende 2019 ist bekannt, dass der Logistik-Konzern Fiege die Fläche für eine Unternehmensniederlassung Standort Saarland in Homburg bauen will. Im Dezember 2020 hat der Landtag – gegen die Stimmen der Linke – dem Verkauf zugestimmt. Landesseitig könne der Vertrag nunmehr unterschrieben und der Verkauf abgeschlossen werden. Beim zuständigen Innenministerium geht man davon aus, dass Fiege die Erschließungskosten trägt.

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Laut aktuellem Bodenrichtwert ist das Gelände 1,36 Millionen Euro wert. Das Land und Fiege haben sich auf 3,82 Millionen Euro Kaufsumme verständigt. Zudem wird der Logistiker der Kreisstadt Homburg nach Vertragsabschluss 480.000 Euro für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zahlen. Neben dem reinen Grundstücksgeschäft geht es indes um die in der Vergangenheit vieldiskutierte Anbindung der Fläche an die B423. Die Kreisstadt Homburg hat diese im Bebauungsplan grob skizziert, und rechnet damit, dass ihr keine Kosten entstehen. Dem Land seinerseits war wichtig, dass es einen Bebauungsplan gibt, der die Anbindung des Gebietes an das Verkehrsnetz vorsieht und regelt.

„Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren entwickelt, in das auch Fachbehörden wie beispielsweise der Landesbetrieb für Straßenbau frühzeitig eingebunden sind. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die wesentlichen Fragestellungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens so geregelt wurden, dass durch seine Umsetzung keine städtebaulichen Missstände (hierzu zählt auch Verkehr) entstehen, denn die Stadt ist verpflichtet im Rahmen des B-Plan Verfahrens alle Aspekte zu erheben und im Konfliktfall Abwägungen vorzunehmen“, erläutert Ministeriumssprecherin Katrin Thomas auf Anfrage.

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Dass in dieser Angelegenheit Homburg seine Hausaufgaben gemacht hat, bezweifelt indes die Nachbarkommune Bexbach. Vorsorglich hat dort der Stadtrat im September beschlossen, dass bei der erforderlichen Erschließung der Zunderbaumfläche die zu erwartenden Verkehrsströme berücksichtigt werden und zwar so, dass Bexbach keine zusätzliche Verkehrsbelastung erfährt. Aus Sicht des Innenministeriums seien die Fragen rund um die Verkehrsanbindung durch die Stadt Homburg bereits im B-Plan-Verfahren grundsätzlich geregelt. „Die konkrete Ausgestaltung und bauliche Abwicklung ist nun in der Folge im Rahmen der tatsächlichen Erschließung des Geländes zwischen dem künftigen Grundstückseigentümer, dem Landesbetrieb für Straßenbau und der Kreisstadt Homburg abzustimmen“, so Thomas und ergänzend: „Der Landesbetrieb für Straßenbau ist insoweit eingebunden und nach hiesigem Kenntnisstand gab es auch bereits Kontakte zwischen den Beteiligten und nunmehr zuständigen Stellen.“ Von der Stadtverwaltung Homburg wollten wir wissen, wie die konkrete Ausgestaltung nach diesen Kontakten aussehen könnte. Bauamtsleiter Frank Missy sei von solchen Gesprächen mit der Stadt nichts bekannt, teilte die Pressestelle mit.

Der Investor Fiege selbst – das war nach einer Stadtratssitzung im Mai zu erfahren – geht offenbar von einer vollwertigen Anbindung des Logistikzentrums an die B423 aus. Bedeutet: Verkehr soll von Zunderbaum II direkt zum ertüchtigten Autobahnanschluss abfließen können, müsste also die B423 überqueren, was mit Über- oder Unterführung oder mit einer Ampel möglich wäre. In der damaligen Sitzung hatte die Linke das Vorhaben abgelehnt und konsequenterweise nun auch im Landtag. Barbara Spaniol tat dies mit Verweis auf zunehmenden Verkehr, die damit einhergehende Umweltbelastung und schlecht bezahlte Jobs. Im Mai hatte der Stadtrat dem Grundstücksverkauf nur unter der Prämisse zugestimmt, dass die Verkehrssicherheit im Zuge der Ansiedlung gewährleistet wird und weitere Ansiedlungsinteressen auf dem Gewerbegebiet Zunderbaum dadurch nicht verhindert werden. Verkehrssicherheit kann es nur durch adäquate Verkehrsführung im Rahmen der Erschließung geben. „Die Kosten für die Erschließungsmaßnahme trägt nach unseren Informationen Fiege“, teilt das Innenministerium auf unsere Nachfrage mit. Dies sei nichts Ungewöhnliches, so Thomas: „Wenn Fiege ein bereits voll erschlossenes Gelände erworben hätte, wäre der Grundstückspreis noch deutlich höher gewesen, da sich die Kosten von Erschließungsmaßnahmen üblicherweise im Kaufpreis widerspiegeln.“

 

 

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