Seit gestern ist eine neue Impfliste zur Registrierung der Personen der Priorisierungsgruppe 2 freigeschaltet. Die Registrierung der Personen, die über ihr Lebensalter priorisiert werden, erfolgt über die Eingabe des Geburtsdatums. Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden, erhalten die Priorisierungscodes weiterhin über ihren Arbeitgeber. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum. Personen, die aufgrund einer gewissen Grunderkrankung priorisiert werden, erhalten ihren Code und ein dazugehöriges Formular über ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise ihren behandelnden Arzt. Den Ärzten werden die Formulare und der Code für ihre Patientinnen und Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt. 

Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Die Verteilung der Priorisierungscodes beginnt in den kommenden Tagen. Ab spätestens Anfang nächster Woche wird eine Registrierung für priorisierte Personen, die aufgrund ihrer Grunderkrankung berechtigt sind, möglich sein. Wir werden, sobald es möglich ist, die Öffentlichkeit darüber informieren. Bis dahin bitten wir alle Betroffenen um Geduld! Dadurch, dass die Impfliste vor der Terminvergabe randomisiert wird, sodass der Zeitpunkt der Eintragung keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Impftermins hat, entsteht auch für niemanden ein Nachteil.“

Die Priorisierungscodes für zwei Kontaktpersonen von Schwangeren ist über die entsprechenden Facharzt-Praxen geplant. Die Verteilung der Codes der Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person soll über die Pflegekasse erfolgen. Hier sind wir noch in der finalen Abstimmung. Die Kontaktpersonen werden von der pflegebedürftigen Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.

Aufgrund der Alterslimitierung auf 65 Jahre ist der Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca insbesondere in der Gruppe mit beruflicher Indikation vorgesehen. Diese sind insbesondere in den Krankenhäusern oder Pflegeheimen anzutreffen. Durch die in Aussicht gestellten hohe Liefermenge der Impfdosen von AstraZeneca werden die Personen unter 65 Jahren der Priorisierungsgruppe 1 bereits recht zeitnah durchgeimpft sein, sodass der weitere AstraZeneca Impfstoff für Personen unter 65 der Priorisierungsgruppe 2 eingesetzt werden kann.

„Unser oberstes Ziel ist neben dem Schutz der Bevölkerung, eine zeitnahe Verimpfung der vorhandenen Impfstoffe. Durch die Liefermenge und Alterslimitierung des AstraZeneca Impfstoffes kann es dazu kommen, dass der Impfstoff von AstraZeneca bereits an Personen der zweiten Priorisierungsgruppe verimpft wird, während der Impfstoff von BioNTech noch an Personen der ersten Priorisierungsgruppe verimpft wird. Dies hat nichts mit einer geänderten Impfreihenfolge zu tun, sondern ist den Impfkriterien und -lieferungen sowie dem Bevölkerungsanteil der über 80-jährigen geschuldet“, erklärt Bachmann.

 

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