Ein Instrument, das eigentlich helfen soll, den schnellen Zugang zu neuen Medikamenten in Deutschland zu sichern, verfehlt in seiner aktuellen Form seinen Zweck. Zu diesem Schluss kommt der Branchenverband Pharma Deutschland und fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Regeln zu vertraulichen Erstattungsbeträgen. Andernfalls, so die Warnung, drohe Patientinnen und Patienten der Verlust des frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln.
Konkret geht es um einen Passus im Sozialgesetzbuch, der derzeit evaluiert wird. Seit Anfang 2025 können Unternehmen unter eng gefassten Bedingungen vereinbaren, dass der ausgehandelte Erstattungsbetrag für ein neues Medikament nicht öffentlich im Preis- und Produktverzeichnis erscheint. Doch der Verband hält die Konstruktion für weitgehend wirkungslos. Sie sei zu eng gefasst und für die Hersteller schlicht unwirtschaftlich.
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, bringt die Kritik auf den Punkt. „Vertrauliche Erstattungsbeträge können ein Instrument sein, um Markteinführungen in Deutschland möglich zu machen“, sagt sie. Zugleich mahnt sie: „Um auch in Zukunft den frühen Zugang zu Innovationen zu sichern, braucht Deutschland viele wirksame Instrumente. Eines davon kann die Vertraulichkeit sein. Zurzeit ist die Regelung jedoch unwirtschaftlich für die Firmen und zu eng gefasst. So wird aus dem Instrument ein bürokratisches Nischenmodell, das seine Zielsetzung nicht erreichen kann.“
Wie stark die wirtschaftlichen Nachteile ins Gewicht fallen, verdeutlicht ein Rechenbeispiel aus der Stellungnahme des Verbandes. Bei einem angenommenen Einführungspreis von 100 Euro und einem ausgehandelten Erstattungsbetrag von 50 Euro bleiben dem Hersteller am Ende nur 15,59 Euro. Der Rest verschwindet in einer Kaskade aus Vertraulichkeitsabschlag, Großhandelsausgleich, Apothekenzuschlag, Umsatzsteuer und Herstellerabschlag.
Genau hier setzen die Forderungen an. Der verpflichtende Abschlag von neun Prozent, der Ausgleich von Handelsmargen sowie weitere Zusatzbelastungen sollen nach dem Willen des Verbandes komplett wegfallen. Darüber hinaus verlangt Pharma Deutschland, dass die Vertraulichkeitsregelung dauerhaft gilt und nicht länger auf einen kleinen Kreis von Arzneimitteln beschränkt bleibt. Bislang ist sie auf neue Wirkstoffe beim erstmaligen Inverkehrbringen begrenzt und zudem bis zum 30. Juni 2028 befristet.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Frage, wie vertraulich die Beträge überhaupt sind. In der politischen Debatte gilt die Regelung häufig als weitreichende Preisvertraulichkeit. Aus Sicht des Verbandes handelt es sich jedoch eher um eine bloße Nicht-Listung als um echte Geheimhaltung. Denn zu viele Beteiligte kennen die Zahlen ohnehin: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen sind eingeweiht, und auch weitere Stellen können beim GKV-Spitzenverband entsprechende Auskünfte erhalten.
Mit ihrer Stellungnahme vom 25. September 2026 will Pharma Deutschland den laufenden Evaluationsprozess in eine klare Richtung lenken. Die zentrale Botschaft: Nur wenn die wirtschaftlichen Hürden fallen und der Anwendungsbereich erweitert wird, kann das Instrument seinen eigentlichen Zweck erfüllen und den frühen Zugang zu neuen Therapien in Deutschland langfristig absichern.



















