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Große Hoffnungen, bescheidene Ergebnisse: Die Pflegereform der Bundesregierung lässt zentrale Entlastungen vermissen, die im Vorfeld diskutiert wurden. Weder der sogenannte Pflegedeckel noch ein Risikoausgleich zwischen den Versicherungssystemen haben es in das vom Kabinett beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz geschafft. Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, spricht Klartext: „Übrig bleibt ein Sparpaket zulasten der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten im Pflegebereich.“

Dabei liegt der Handlungsbedarf auf der Hand. Eigentlich soll die soziale Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten im Heim tragen. Doch gut drei Jahrzehnte nach ihrer Einführung ist dieses Versprechen weit entfernt von der Realität. Wer im Saarland ins Heim zieht, zahlt derzeit einen durchschnittlichen pflegebedingten Eigenanteil von 1.850 Euro monatlich. Die Gesamtkosten summieren sich sogar auf 3.695 Euro pro Monat.

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Die Folgen dieser Belastung sind gravierend. „Angesichts dieser Beträge verwundert es nicht, dass im Saarland inzwischen fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Heim auf Sozialhilfe angewiesen ist“, erklärt Zeiger. Genau hier hätte der Pflegedeckel ansetzen sollen. Der maßgeblich von der saarländischen Landesregierung vorangetriebene Vorschlag sah eine bundesweite Obergrenze von 1.500 Euro vor. Betroffene wären damit ab 2027 im ersten Heimjahr um 350 Euro im Monat entlastet worden, in einer zweiten Phase mit Anrechnung der Zuschüsse sogar um 575 Euro.

Foto: Arbeitskammer des Saarlandes

Dass sich die Menschen eine solche Entlastung wünschen, belegt die Arbeitskammer mit eigenen Zahlen. „Die Ergebnisse unserer bundesweiten Befragung zum Sozialstaatsradar sind eindeutig: Die Menschen wünschen sich eine derartige Deckelung der Eigenanteile in der Pflege“, betont Zeiger. Doch die politische Umsetzung blieb aus.

Auch der zweite große Baustein fehlt: ein Risikoausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Er hätte für mehr Gerechtigkeit im System sorgen können. Denn Privatversicherte verfügen über höhere Einkommen und werden im Durchschnitt seltener und später pflegebedürftig als gesetzlich Versicherte. „Die Beiträge der gesetzlich Versicherten fallen dadurch höher aus als notwendig“, so Zeiger. Zugleich hätte ein solcher Ausgleich den Weg zu einer Bürgerversicherung für alle ebnen können.

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Statt echter Reform dominiert der Rotstift. Künftig sollen die Leistungen unter anderem durch eine strengere Einstufung bei den Pflegegraden eingeschränkt werden. Einsparungen bei der Refinanzierung der Tarifbezahlung dürften den Personalmangel weiter verschärfen und die ohnehin angespannten Arbeitsbedingungen in der Pflege zusätzlich belasten. Immerhin ein kleiner Lichtblick: Die zunächst geplanten Einschnitte bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige tauchen im Gesetzentwurf nicht mehr auf. Am Gesamturteil ändert das wenig. „Nach den Debatten der letzten Tage bleibt die Reform leider deutlich hinter den Erwartungen zurück“, zieht Zeiger Bilanz.

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