Symbolbild

Gute Nachrichten für alle, die in der Alten- und ambulanten Krankenpflege arbeiten: Das Bundeskabinett hat den Weg für höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub freigemacht. 

Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für alle gelten künftig höhere Mindestlöhne. Das regelt eine Verordnung des Bundearbeitsministeriums, mit der sich das Bundeskabinett befasst hat.

Für Pflegehilfskräfte werden ab 1. Mai 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 wird es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.

Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung wird ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 Euro betragen.

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage steigen.

pastedGraphic.png
Foto: Bundesregierung

Im Einzelnen:

  • Erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation
  • Die Mindestlöhne steigen bis 1.April 2022 bundesweit auf
    • 12,55 Euro für Hilfskräfte ohne Ausbildung
    • 13,20 Euro für qualifizierte Hilfskräfte
    • 15,40 Euro für Pflegefachkräfte
  • Bezahlter Mehrurlaub von 5 Tagen in diesem Jahr und 6 Tagen ab 2021

Die Pflegekräfte tragen eine große Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das zeigt nicht zuletzt auch die aktuelle Corona-Pandemie. Um dem gerecht zu werden und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, hatte die Bundesregierung im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums setzt die Bundesregierung Empfehlungen der Pflegekommission um. Diese hatte höhere Mindestlöhne und mehr Urlaubstage empfohlen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein