„Das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet uns unter anderem mit Blick auf die vulnerablen Gruppen große Sorgen. Der Schutz dieser Menschen hat für uns oberste Priorität. Sobald ein Impfstoff zugelassen und die Lieferungen das Saarland erreicht haben, werden wir mit den vulnerablen Gruppen starten. Um zu gewährleisten, dass wir unsere hohen Schutzstandards auch personell umsetzen können, haben wir unsere 31 Partner aus dem saarländischen Pflegepakt angeschrieben. Sowohl die Arbeitskammer als auch die Apothekerkammer haben bereits signalisiert, dass viele Menschen bereit sind, Testungen durchzuführen. Wir hoffen auf eine breite, solidarische Unterstützung in einer für Alle schwierigen Situation ab“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Die Testungen in den Bereichen der Pflege und stationären Eingliederungshilfe wurden mit einer umfassenden Testnorm ausgeweitet. Demnach sind Testungen nicht nur für das Personal und die Besuchenden verpflichtend, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner. Ab einer landesweiten Sieben-Tages-Inzidenz über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sind die Einrichtungen verpflichtet, ihr Personal sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner zweimal wöchentlich per Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu testen.
Besucherinnen und Besucher, hierzu gehören sowohl Privatpersonen als auch Berufsgruppen, wie beispielsweise medizinische und therapeutische Kräfte sowie Seelsorger, sind bei jedem Besuch zu testen. Dazu Bachmann abschließend: „Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieser Testverpflichtung für die Einrichtungen eine große personelle Herausforderung darstellt. Unser Ministerium möchte die Einrichtungen auch in dieser Aufgabe in größtmöglichem Umfang unterstützen. Gemeinsam schaffen wir das.“